Berufsverbote auf Bundesebene

Nach dem Besuch einer Delegation von Berufsverbotsbetroffenen am 01.06.2017 gab die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE) bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages eine Ausarbeitung über „Parlamentarische und zivilgesellschaftliche Initiativen zur Aufarbeitung des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972“ (pdf lokal) sowie einen (leider relativ kurz und nichtssagend ausgefallenen) Sachstand über den Radikalenerlass in der deutschen und europäischen Rechtsprechung (pdf lokal) in Auftrag. Die Entwicklungen auf Bundesebene und in 11 „alten“ Bundesländern von Baden-Württemberg bis Schleswig-Holstein sind dort übersichtlich dokumentiert.

 

Bundesbehörden sind nicht nur solche Einrichtungen wie der Zoll, wo beispielsweise Uwe Scheer vom Berufsverbot betroffen war. Auch die Deutsche Bundespost, die 1994 in der Deutsche Post AG aufging, war eine staatliche Behörde, die einem Bundesminister unterstand. Ähnliches galt für die Deutsche Bundesbahn bis zur entsprechenden Reform (1994). 1989 wurde die Bundespost erstmals in die drei „öffentlichen Unternehmen“ Postbank, Postdienst und Telekom aufgeteilt, behielt aber zunächst noch ihren Behördencharakter. Nicht nur prangte damals an jedem Post- und Fernmeldeamt ein Bundesadler. Es gab dort auch – wie überall im Staatsdienst – Beamte, deren Beschäftigungsbedingungen gesetzlich geregelt werden. Parallel beschäftigte die Post natürlich auch Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt sind, für die die Gewerkschaften Arbeitskämpfe führen. Zugrunde lag bei der Post und Bahn alten Stils die Vorstellung, dass selbst Briefzusteller, Leute, die Telefonleitungen und Telefonanlagen verlegen und einrichten, ebenso wie das Bahnpersonal eigentlich „hoheitliche Aufgaben“ des Staates wahrnehmen und darum Beamte sein sollten, die in einem „besonderen Treueverhältnis“ stehen. Das war freilich nicht mehr als eine juristische Fiktion. Heute, wo Bahn, Post und Telekom privatwirtschaftlich geführte Konzerne sind, die im großen Stil mit anderen privaten Diensten konkurrieren und auch entsprechend agieren, wo selbst staatliche Behörden und Gerichte ihre Schreiben von den vermeintlich biligeren privaten Postdiensten zustellen lassen, ist sie kaum noch nachzuvollziehen.

 

Im In- und Ausland schüttelte man schon damals den Kopf über die „Verfassungstreue“- Anforderungen an deutsche Lokführer wie zum Beispiel Rudi Röder (pdf). Auf dem Altar des Wahns der „Extremisten“bekämpfung vollzogen sich vor allem im Post- und Fernmeldebereich krasse, buchstäblich Existenzen zerstörende Berufsverbotstragödien wie die von Hans Peter. Das waren jene Fälle, über die Rudolf Augstein (1923-2002) im „Spiegel“ vom 16.06.1980 (pdf) schrieb, dass „Zugführer und Technische Fernmeldehauptsekretäre herhalten [müssen], um den Krieg des Adolf Hitler nachträglich noch zu legitimieren. Richter, die das Versagen der Politiker beweihräuchern, wird es immer geben.“

 

Eine höchst unrühmliche Rolle spielte dabei der Sozialdemokrat Kurt Gscheidle (1924-2003). Er war von 1974 bis 1980 Post- und Verkehrsminister und dann bis 1982 Postminister. Den Geistern, die kein anderer als er selbst gerufen hatte – dem Bundesdisziplinargericht (einem Sondergericht für Beamte) und dem damaligen Bundesdisziplinaranwalt Hans Rudolf Claussen (pdf) - versuchte er dann, als seine Parteifreunde murrten, die Verantwortung zuzuschieben. Aber Gscheidles und Claussens Positionen deckten sich. Die internen Gutachten, die den Bundesdisziplinaranwalt zu einem eigenständigen, vom Auftraggeber angeblich nicht zurück zu pfeifenden Organ der Rechtspflege hochstilisierten, beruhten auf einem von Claussen selbst verfassten Kommentar der Bundesdisziplinarordnung ("Der Spiegel" 03.12.1979, pdf). Claussen war 1974 vom FDP-Bundesinnenminister Werner Maihofer (1918-2009) berufen worden und gab seine Gesinnung zum Beispiel dadurch zu erkennen, dass er sich vom „Deutschlandmagazin“ der (1966-2007 bestehenden) nationalkonservativen „Deutschland-Stiftung e.V.“ interviewen ließ. Kurt Gscheidle war von 1957 bis 1969 stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Postgewerkschaft (DPG) gewesen, eine der Vorgänger-Gewerkschaften von ver.di. „1969 war er zur Neuwahl des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes von den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften einstimmig als Kandidat nominiert. Seine Wahl galt als sicher. Nachdem er jedoch Forderungen zur Reform des DGB erhob, musste er noch vor der Wahl Heinz Oskar Vetter weichen“, heißt es in der Wikipedia. „Beim Poststreik im November 1980 ordnete er den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen an, was nach umfangreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich 1993 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde“. Bei solchen Verquickungen erstaunt es weder, dass die SPD teilweise bis heute Probleme mit der Aufarbeitung der Berufsverbotspolitik hat, noch dass seinerzeit auch Teile der Gewerkschaften ins Zwielicht gerieten.

 

Wie es bei der Bahn ab 1980/81 weiter ging - mehrere Betroffene erhielten unter dem neuen Verkehrsminister Volker Hauff nichtdiskriminierende Angestelltenverträge - ist in der Fallschilderung von Jürgen Hoffmann nachzulesen. Über einige Bahn- und Post-Fälle in Hessen informiert die GEW-Verbandszeitschrift HLZ, Ausgabe 01-2017

 

Zur späteren Entwicklung der Berufsverbote auf Bundesebene ist die Antwort des Bundesinnenministeriums vom 2.8.2012 auf eine Petition von Betroffenen (pdf) ebenso aufschlussreich wie die 2007 und 2012 im Deutschen Bundestag geführten Debatten über dieses Thema, die wir auf dieser Website dokumentiert haben.

Dass es Berufsverbote laut Bundesinnenministerium nie gegeben haben soll, den "heroischen Kampf gegen ein Wörtchen", könnten die Betroffenen mit schallendem Gelächter vermerken, wenn nicht so viele Existenzen durch diese Politik tatsächlich zerstört worden wären ...