Hans Peter (Stuttgart, 1930-1990)

Nach 30 untadeligen Dienstjahren bei der Post von den Berufsverbietern zur Strecke gebracht

 

Als das Fernmeldewesen noch ein Teil der Deutschen Bundespost und diese eine staatliche Behörde war (siehe Berufsverbote auf Bundesebene), vollzogen sich auf dem Altar des Wahns der „Extremisten“- Bekämpfung krasse, buchstäblich Existenzen zerstörende Berufsverbotstragödien wie die im Folgenden geschilderte von Hans Peter. Seiner gehörte zu jenen Fällen, über die Rudolf Augstein (1923-2002) im „Spiegel“ vom 16.06.1980 (pdf) schrieb, dass „Zugführer und Technische Fernmeldehauptsekretäre herhalten [müssen], um den Krieg des Adolf Hitler nachträglich noch zu legitimieren. Richter, die das Versagen der Politiker beweihräuchern, wird es immer geben.“ Hans Peters früher Tod zehn Jahre später ist nicht zu verstehen ohne das, was ab 1977 über den gutmütigen Postler hereinbrach, der den verantwortlichen Minister Kurt Gscheidle (1924-2003) noch aus der Zeit persönlich kannte (und mit ihm per Du war), als dieser seine Karriere bei der Deutschen Postgewerkschaft in Stuttgart begann..

 

Wie aus der Chronologie hervorgeht, kam Hans Peter, 1930 geboren, seit 1947 in der Gewerkschaft organisiert, nach einer Ausbildung als Elektroinstallateur Anfang 1951 zur Deutschen Bundespost und wurde bis 1954 zum Fernmeldehandwerker ausgebildet. 1959 „Beamter auf Lebenszeit“, wurde er über verschiedene Stufen bis 1971 zum Technischen Fernmeldehauptsekretär befördert.

 

Erstmals 1972 – wie er später im Prozess erklärte - wurde Hans Peter „unvermittelt von meinem Arbeitsplatz in das Zimmer des Amtsvorstehers gebeten, zu einem Gespräch mit dem Referenten des Referates 17, Herrn Postrat H. und dem Sachbearbeiter, Herrn Postamtmann L.. Über dieses Gespräch wurde kein Protokoll geführt. Soweit mir erinnerlich, drehte sich dieses Gespräch um meine Haltung zur Wirtschaftsordnung, um mein politisches Engagement und um organisatorische Fragen bei der DKP. Nach diesem Gespräch wurde mir später fernmündlich mitgeteilt, dass man den Eindruck habe, ich stünde auf dem Boden der Verfassung.“ Am 15.08.1977 erfuhr er dann von den gleichen Beamten und auch schriftlich, dass seine Tätigkeit für die DKP ein Dienstvergehen sei und diese  Partei „verfassungsfeindliche“ Ziele verfolge. Das Vorermittlungsverfahren umfasste fünf Verhöre. In dieser Zeit wurde Hans Peter in die Entstörungsstelle versetzt, wo er während eines Personal-Engpasses zwei Innenaufsichtsdienstposten zu führen hatte, wie er auch in seiner Rede bei einer Demonstration gegen Berufsverbote am 31.03.1979 in Bonn betonte. Es lagen keinerlei Verfehlungen vor, er war bereit, „alles über mich und meine politischen Handlungen offen darzulegen. Das Ergebnis war, dass ich mich nicht verfassungsfeindlich betätigt habe“.

 

Was nicht daran änderte, dass er am 15.11.1978 als angebliches „Sicherheitsrisiko“ Knall auf Fall versetzt wurde und am 14.12.1978 Postminister Gscheidle persönlich (!) ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst einleitete. Von der da und dort angekündigten „Liberalisierung“ der Berufsverbote konnte absolut keine Rede sein – eher sollte wohl dagegen ein Zeichen gesetzt werden.

 

Mit der Einleitung des Verfahrens kam der Bundesdisziplinaranwalt Hans Rudolf Claussen (pdf) ins Spiel. Er legte am 31.01.1979 dem für solche Fälle zuständigen Bundesdisziplinargericht eine „Anschuldigungsschrift“ vor. Da es eigentlich gar nicht um die Person und das Verhalten Hans Peters ging, sondern um die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), setzte das Gericht das Verfahren vorübergehend aus und verlangte eine eigene Untersuchung über deren „Verfassungsfeindlichkeit“. Es kam zu weiteren Vernehmungen, in deren Verlauf Hans Peter eine Kandidatur zur Kommunalwahl 1979 und die Funktion in der Kreisrevisionskommission (also als örtlicher Kassenprüfer) der DKP vorgeworfen wurde. Der Bundesdisziplinaranwalt legte mit einem Nachtrag zur Anschuldigungsschrift nach und verlangte einen Gerichtstermin. Minister Gscheidle, mittlerweile in seiner Partei unter Druck geraten, ruderte formal etwas zurück: seine „Rechtsauffassung“ stimme „nicht in allen Punkten“ mit der des Bundesdisziplinaranwalts überein. Aber das war nur ein taktisches Manöver - Gscheidles und Claussens Positionen deckten sich die ganze Zeit. Claussen, 1974 vom FDP-Bundesinnenminister Werner Maihofer (1918-2009) eingesetzt, gab seine Gesinnung dadurch zu erkennen, dass er sich vom „Deutschlandmagazin“ der nationalkonservativen „Deutschland-Stiftung e.V.“ interviewen ließ. (Da dieser Mann auch der Verfasser eines Kommentars zur Bundesdisziplinarordnung war, trat die paradoxe Situation ein, dass die Prüfung der Frage, ob er überhaupt eigenständig tätig werden könne, auf seinen eigenen Darlegungen basierte, wie Der Spiegel am 03.12.1979 berichtete. - pdf)

 

Vom 24. bis 28.03.1980 tagte die zuständige Kammer des Bundesdisziplinargerichts nicht in Stuttgart (wo es angeblich keinen geeigneten Raum gab), sondern in Frankfurt am Main (Schilderung des Ablaufs). Es kam zu einem Freispruch. Allerdings folgte das Gericht nicht den Thesen der Verteidigung, sondern versah den „Freispruch zweiter Klasse“ (Der Spiegel 31.03.1980, pdf, wie Hans Peters Unterstützer in ihrer Darstellung des Urteils und ihrer Bewertung herausarbeiteten –  „mit der miesesten Begründung ..., die eben noch denkbar ist. .. Eine unentschlossene Haltung des Dienstherrn führe zur Nachsicht gegenüber dem Bediensteten. Alles hängt also von der Haltung des Dienstherrn, nicht von irgendwelchen Rechtspositionen ab.“  

 

Jetzt bedurfte es nur noch einer Kampagne entsprechender Presseorgane, wobei von der WELT auch ein vertrauliches Protokoll einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurde, der schon vor der besagten Verhandlung am 16.01.1980 mit dem Bundesdisziplinaranwalt diskutiert hatte. Der wild entschlossene, angeblich (aufgrund des von ihm selbst verfassten Kommentars) von den zuständigen Ministern nicht zurück zu pfeifende Claussen und eine entsprechend eingestimmte Kammer des Bundesverwaltungsgerichts sorgten dann dafür, in einer letzten Verhandlung am 29. Oktober 1981 Hans Peters endgültige Entlassung auszusprechen (pdf).

 

„Dass es zu diesem Urteil kommen konnte, verschuldet allein die SPD/FDP-Bundesregierung. Sie trägt die Verantwortung für die Entlassung Hans Peters aus dem Dienst“, arbeitete die Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ in einer Erklärung vom 06.11.1981 präzise heraus. Gemeint war das damalige Bundeskabinett von Helmut Schmidt (1918-2015). Auch das Stuttgarter Bündnis verurteilte das „Gesinnungsurteil gegen Hans Peter“. „Kommt jetzt eine Säuberungswelle?“, fragte Der Spiegel in seinem Bericht vom 02.11.1981 (pdf).

 

Zuvor war Hans Peter am 30.07.1981 noch folgendes „Angebot“ unterbreitet worden: Er solle nach 30 Dienstjahren „freiwillig“ aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, einen Angestelltenvertrag unterschreiben, seine Einstufung als „Sicherheitsrisiko“ hinnehmen und sich deshalb in das 60 km entfernte Rottenburg am Neckar (Landkreis Tübingen) versetzen lassen. Garantien irgendwelcher Art gab es keine. „Ich hätte einen Einkommensverlust von monatlich 200 DM hinnehmen müssen, eine berufsfremde Tätigkeit ausüben müssen, hätte keinerlei berufliches Fortkommen mehr gehabt, keine Zusicherung für meine weitere berufliche Sicherheit, keine Garantie, dass ich meine Weltanschauung und meine Tätigkeit für die DKP ... nicht aufgeben soll.“ Es handelte sich also um ein unglaubwürdiges und deutlich anderes „Angebot“ als das, das der seit Herbst 1980 anstelle von Gscheidle amtierende Verkehrsminister Volker Hauff einigen Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn wie zum Beispiel Jürgen Hoffmann unterbreitet hatte, die es auch annahmen. Was Hans Peter und anderen Bundespost-Beschäftigten abverlangt wurde, für die Gscheidle weiter zuständig blieb, wäre nicht nur die eigene Zustimmung zu einer ungeheuerlichen Diskriminierung mit Signalcharakter gewesen. Auch Vorgänge wie die einen Monat zuvor erfolgte Kündigung des tarifbeschäftigten wissenschaftlichen Angestellten Lothar Letsche (bei einer privatrechtlich konstruierten Stiftung mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) in Tübingen ließen ahnen, was dann möglicherweise zu erwarten gewesen wäre. In Freiburg wurde mit Zustimmung des SPD-Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Herbert Ehrenberg (1926-2018) die politisch motivierte Entlassung eines Fachanwärters beim Arbeitsamt aus dem Angestelltenverhältnis betrieben. „Also bietet ein SPD-Bundesminister Angestelltenverträge an, der andere wirft Angestellte auf die Straße. Die Karriere Beamter – Angestellter – Arbeitsloser ist bestechend!“ Hans Peter hatte darum sowohl die Erpressung mit dem „freiwilligen“ Angestelltenvertrag als auch die Versetzung abgelehnt. „Es ist uns klar“, schrieb er zusammen mit seinem gleichermaßen betroffenen Kollegen Hans Meister an den Postminister, „dass hinter diesem Angebot auch der Versuch steckt, diese Ablehnung gegen uns zu wenden, damit Politik gegen uns zu machen. Als ‚Beweis’, dass wir Kommunisten ‚Märtyrer’ für unsere Sache bräuchten. Als Beweis, dass wir an einer ‚Lösung’ der Berufsverbote nicht mitarbeiten wollten. In diese Ecke lassen wir uns nicht stellen. ... Dass wir dieser Erpressung nicht nachgeben, hat mit Märtyrertum nichts zu tun. Wir verteidigen damit unsere Ehre als Bürger und Beamte dieses Staats, aber auch unsere Ehre als Mitglieder einer politischen Bewegung, die am Zustandekommen dieses Grundgesetzes großen Anteil hat, die im antifaschistischen Widerstandskampf die größten Opfer gebracht hat.“

 

Von dem Schlag der gerichtlich verfügten Entlassung erholte sich der praktisch unehrenhaft aus dem Dienst gejagte, damals 51jährige Hans Peter nie mehr. Er konnte nicht mehr arbeiten – was auch und wo auch –, bekam weder Arbeitslosengeld noch Pension und kam nicht klar mit dem, was ihm angetan worden war. Den Lebensunterhalt verdiente seine Frau Ruth Peter (geb. 1933) als Sekretärin bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA). Am 12. Februar 1990 verstarb Hans Peter, 59jährig, und am 13. März 1992 auch Ruth Peter. Für beide hielt Alfred Hausser (1912-2003), damals Landesvorsitzender der VVN-BdA, die Grabreden:

„Hans Peter ... gehörte zu jener Generation, die in jungen Jahren Nationalsozialismus und die Schrecken des Krieges erlebt und erlitten hat – Erlebnisse, die sein Denken und Handeln für das ganze weitere Leben geprägt haben. Als sich der alte Ungeist wieder erhob und organisierte und alle Erfahrungen und Lehren aus den zwölf Jahren Nazismus in Frage gestellt wurden, hat sich Hans demonstrativ unserer Vereinigung ... angeschlossen. Er war für uns ein wertvoller Zeitzeuge und hat bei den alternativen Stadtrundfahrten jungen Menschen an den sichtbaren Stätten der Verfolgung in unserer Stadt jungen Menschen sein Wissen und die notwendigen Lehren vermittelt ...“

„Man braucht weder Arzt noch Prophet zu sein, um zu wissen, dass diese Dauerbelastung von Prozess zu Prozess um den Erhalt des Arbeitsplatzes nicht nur an der Nervenkraft eines Menschen zehrt, sondern auch seine physische Existenz angreift. Hans ist an diesem Unrecht zerbrochen ... Ruth war von diesem Geschehen unmittelbar betroffen. Sie hat es tapfer mitgetragen und innerlich mitgelitten, ohne nach außen zu klagen. Aber uns ... blieb nicht verborgen, dass schwere gesundheitliche Schäden an ihr zehrten ...“

 

Wer und was steckt eigentlich hinter den Berufsverboten?

Diejenigen, die damals Hans Peter unterstützten, versuchten das präzise herauszuarbeiten.

 

Unvollständig wäre der vorliegende Überblick ohne die damaligen kritischen Pressestimmen und die bei den Prozessen deutlich spürbare Solidarität aus dem Ausland, die die aus dem Inland verstärkte.

 

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Die Chronologie, die meisten Zitate und gescannten Dokumente entstammen der 74seitigen Broschüre: Wer hat Angst vor dem Postbeamten Hans Peter? Dokumentation, Prozessverlauf, Hintergründe, herausgegeben vom Stuttgarter Aktionskreis gegen Berufsverbote (mit Vorwort vom 20.01.1981)

 

Über die juristische Seite dieses Falles ist folgendes Buch erschienen, das wir empfehlen:

Erwin Siemantel, H.-D. Wohlfarth (Hg.): Der Fall Hans Peter. Entlassung eines „Verfassungsfeindes“. Dokumentation + Analyse. Eingeleitet von Ulrich Klug. Köln: presseverlag ralf theurer, 1982 (rechtspolitische schriften 1). ISBN 3-8161-0101-1.

Dieses Buch dokumentiert sehr präzise mit Primärquellen am konkreten Beispiel, wie die Berufsverbotspolitik noch in den 1980er Jahren im Verantwortungsbereich des Bundes funktionierte. „Niemand, dem die Bewährung des Grundgesetzes ein ernsthaftes Anliegen ist, wird das, was hier publiziert wurde, ohne Bewegung lesen und aus der Hand legen können.“ (Prof. Dr. Ulrich Klug)

Titel und Inhaltsverzeichnis

Vorwort von Prof. Dr. Ulrich Klug (1913-1993, FDP)

Anschuldigungsschrift des Bundesdisziplinaranwalts vom 31.01.1979 (mit Nachtrag)

Erwiderung von Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfarth, Stuttgart, vom 27.08.1979

Das Hans Peter freisprechende Urteil des Bundesdisziplinargerichts vom 28.03.1980

Berufungsschrift des Bundesdisziplinaranwalts Hans Rudolf Claussen vom 19.06.1980

Erwiderung von Rechtsanwalt Erwin Siemantel, Düsseldorf, vom 12.10.1981

Gutachten von Prof. Dr. Erich Küchenhoff (1922-2008, SPD)

Gutachten von Prof. Dr. Christoph Müller (*1927) als Strafverteidiger

Gutachten von Prof. Dr. Norman Paech (*1938, damals SPD) und Prof. Dr. Gerhard Stuby (1934-2020)

Gutachten von Prof. Dr. Helmut Ridder (1919-2007)

Gutachten von Prof. Dr. Konrad Zweigert (1911-1996, SPD, ehem. Bundesverfassungsrichter)

Plädoyer von Rechtsanwalt Erwin Siemantel im Berufungsprozess

Urteil BVerwG 1 D 50.80 des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.10.1981

Kommentar von Dr. Martin Kutscha (*1948, damals Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter)

Stellungnahme der Berliner Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der ÖTV

Hannsheinz Bauer (1909-2005), Würzburg; Dr. Georg Diederichs (1900-1983); Laatzen; Prof. Dr. Fritz Eberhard (1896-1982), Berlin (West); Karl Kuhn (1898-1986), Bad Kreuznach; Dr. Elisabeth Seibert (1896-1986), Kassel: „Wir ehemaligen Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die wir am 23. Mai 1949 das von uns erarbeitete Grundgesetz unterzeichnet haben, sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlaß vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde - auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen - eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung." Weiterlesen ...

 

Referat des Betreibers dieser Website im Münchner Gewerkschaftshaus aus 29.06.2017, wo auf S. 4 auch auf den „Fall“ von Hans Peter eingegangen wird, den er aus Stuttgart persönlich kannte. „Es muss hier im Gewerkschaftshaus leider gesagt werden: der Beinahe-DGB-Vorsitzende Kurt Gscheidle hat diesen Kollegen auf dem Gewissen.“