Unterstützung für Berufsverbotsbetroffene, die in Altersarmut leben

Mit Spenden, die beim

Neuen Heinrich-Heine Fonds

IBAN: DE55 6009 0800 0100 2249 67
BIC: GENODEF1S02 (sparda-bw.de)

eingehen, unterstützen wir Betroffene der Berufsverbotspolitik, die heute in Altersarmut leben. Das ist eine Form unserer gegenseitigen Solidarität heute und jetzt - kein Ersatz für die materielle Entschädigung für das Unrecht, die wir von den verantwortlichen staatlichen Instanzen fordern.

 

Daueraufträge ermöglichen es uns am ehesten, solchen Betroffenen regelmäßig einen festen Betrag zukommen zu lassen. Über die Vergabe der eingegangenen Spendenmittel entscheidet derzeit ein Ausschuss von fünf Betroffenen.

 

Hinweis an unsere Spender/innen: Bei Überweisungen und Daueraufträgen werden von der Bank häufig keine Personen- und Ortsangaben und keine IBAN übermittelt. Wenn Spender/innen uns nicht persönlich bekannt sind, können wir uns für die Spenden nicht persönlich bedanken. Trotzdem sind wir natürlich allen, die Berufsverbotsbetroffene auf diesem Weg mit großen und kleinen Beträgen unterstützen, sehr dankbar!

 

Denen, die dies wünschen und uns kontaktieren, bestätigen wir gerne den Eingang ihrer Spende. Allerdings können wir keine Spendenquittungen „fürs Finanzamt“ ausstellen - das können nur anerkannte gemeinnützige Vereine.

 

Und zur Klarstellung: Die Mittel des Spendenkontos „Neuer Heinrich-Heine-Fonds“ werden mit denen unseres Spendenkontos für Öffentlichkeitsarbeit nicht vermischt.

 

Kontaktadresse: heinefonds (AT) berufsverbote.de