IG Metall hakt nach

In einem internen Erledigungsvermerk“ vom 10. Dezember 2018, der für die Geschäftsstellen der IG Metall bestimmt ist, heißt es:

 

Die IG Metall und der DGB positionieren sich auf verschiedenen Ebenen gegen Berufsverbote gene­rell und setzen sich insbesondere für die Rehabilitierung der durch den Radikalenerlass von 1972 Betroffenen ein.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ha­ben verschiedene Landesregierungen mehrfach aufgefordert, die Opfer des Radikalenerlasses zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädi­gen. Nach Niedersachsen und Bremen will auch Hamburg die Berufsverbotepraxis aufarbeiten. Die Fortschritte in der Debatte sind allerdings klein, nicht alle Bundesländer zeigen die Bereitschaft, sich des Themas anzunehmen: Beispielsweise ist die IG Metall im Oktober 2016 und Juli 2018 an das Land Baden-Württemberg herangetreten und hat dafür geworben, die Praxis der Berufsverbote wis­senschaftlich aufzuarbeiten und sich der Debatte mit den Betroffenen zu stellen. Konkrete Fortschritte in der Aufarbeitung ist das Land allerdings noch schuldig geblieben.

In Anbetracht der anhaltenden Aktualität des The­mas und der nur langsam voranschreitenden Auf­arbeitung in Deutschland werden die DGB-Gewerk­schaften ihr Engagement aufrechterhalten. Das öf­fentliche Interesse an dem Thema wird auch durch die große Resonanz auf die Wanderausstellung „Vergessene Geschichte – Berufsverbote“ unter­strichen, die in vielen Gewerkschaftshäusern ge­zeigt wurde.

 

So sah das in Baden-Württemberg konkret aus:

 

Im Januar 2016, vor der Kundgebung der Betroffenen vor dem Landtag von Baden-Württemberg, hatten der Stuttgarter IG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger und der Heidelberger 1. Bevollmächtigte Mirko Geiger sich  mit einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Kretschmann ließ im Februar ausweichend sinngemäß antworten, eine pauschale Entschuldigung und Rehabilitierung könne es nicht geben. Mit einer Aufarbeitung der Einzelfälle sei aber begonnen worden. Nachdem seitdem nichts mehr zu hören war, schrieb der 1. Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann dann Mitte Oktober 2016 persönlich an Kretschmann und verwies auf die damalige Argumentation seiner Kollegen. Außerdem bekräftigte er, der IG Metall-Vorstand unterstütze gemäß Gewerkschaftstagsbeschluss auch entsprechende Initiativen des DGB in den Bundesländern.

 

In dem Ende April 2017 (also nach über einem halben Jahr) beim Vorstand der IG Metall eingegangenen Antwortbrief heisst es sinngemäß: Dem Ministerpräsidenten sei es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, sich mit den Schicksalen derjenigen zu befassen, die aufgrund der Praxis des Radikalenerlasses nicht ihren angestrebten Beruf im Dienst des Landes Baden-Württemberg ausüben konnten. Zu diesem Zweck hätten sich die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD zusammen mit der Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass" mit dem Thema an einem gemeinsamen Runden Tisch befasst. Die Staatskanzlei lege Wert auf die Tatsache, dass man nicht blind alle Fälle über einen Kamm scheren könne und es deshalb eines Blicks auf die Einzelfälle bedürfe. Derzeit führe die Staatskanzlei Gespräche um zu klären, in welcher Form eine weitergehende Aufarbeitung möglich und sinnvoll sei. In diesem Zusammenhang werde man auch prüfen, ob eine wissenschaftliche Aufarbeitung eine Basis für weitere Schritte sein könnte. Über das Ergebnis der Gespräche und Diskussionen werde die Staatskanzlei nach deren Abschluss den IG Metall-Vorstand informieren.

 

Wozu wir nur anmerken können: Das Forschungsprojekt, das dann in Baden-Württemberg mit Laufzeitbeginn ab 1. August 2018 (mit Laufzeitende 2021 nach der nächsten Landtagswahl) endlich in Auftrag gegeben wurde, wurde ohne Beteiligung der Betroffenen in Gang gesetzt, die im November 2018 durch eine Landtagsamfrage der SPD und offiziell erst am 24.12.2018 durch ein Schreiben des Staatsministeriums davon erfuhren. Gespräche darüber haben mit dem Sprecher der baden-württembergischen Betroffenen-Initiative und dem Betreiber dieser Website (um nur zwei Beispiele zu nennen) bisher nicht stattgefunden ...

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