20.03.2019 Mannheim: Ausstellungseröffnung in der Abendakademie

Setzt Kretschmann auf „biologische Lösung“?

 

So überschrieb Martin Hornung seinen Bericht über die Veranstaltung am 20. März 2019, der auch zahlreiche aktuelle Entwicklungen benennt und an die lokale Presse ging. Der Autor war selbst als Lehrer vom Berufsverbot betroffen und dann viele Jahre in einem Metallbetrieb tätig, in betrieblichen Funktionen und ehrenamtlich und zuletzt hauptamtlich in der IG Metall engagiert.

 

Die im Saal anwesenden Betroffenen vor einem Transparent mit ihren Forderungen

 

Ein Viertel der 400 im „Ländle“ von Berufsverbot Betroffenen kam aus dem Rhein-Neckar-Raum. Abendakademie Mannheim zeigt Ausstellung „Vergessene Geschichte

 

Die Berufsverbote-Wanderausstellung wurde in Zusammenarbeit mit DGB Nordbaden und IG Metall Mannheim bis 7. Mai an der Abendakademie gezeigt. Rund 90 kamen am 20. März zur Eröffnungsveranstaltung, darunter der Mannhei­mer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch und zwei Vertreterinnen eines Forschungsteams an der Uni Heidelberg zum Radikalenerlass.

 

Nach Grußworten (mp3) der Abteilungsleiterin Gesellschaft und Politik der Abendakademie Dr. Gerlinde Kammer und des DGB-Regionsgeschäftsführers Lars Treusch (Redetext) hielt Rechtsanwalt Dr. Klaus Dammann (Hamburg) das Hauptreferat „Berufsverbote und Europäische Menschenrechtskonvention - politische und rechtliche Konsequenzen. (Es ist eine aktualisierte Fassung seines 2019 in dem Buch „Mythos Soziale Marktwirtschaft“ veröffentlichten Beitrags mit dem gleichen Titel. Dammann war 1987 am Überprüfungs­verfahren der Internationa­len Arbeitsorganisation (ILO) und 1995 am Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg be­teiligt gewesen.) Danach stellten die Berufsverbote eine unzulässige Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung dar und verstießen ge­gen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Lehrerin Dorothea Vogt musste damals wieder­eingestellt und ihr eine Entschädigung von 223.000 DM gezahlt werden. In der Folgezeit hat das Bundesverfassungsge­richt die Ent­scheidung einfach ignoriert und keine weiteren Verfahren ange­nommen. Dammann hat dies 1999 in der Zeitschrift „Os­sietzky“  mit „taube, stumme Verfassungsrichter“ kommentiert.

 

Für die baden-württembergische „Initiativgruppe 40 Radikalenerlass“ berichtete Martin Hornung (Tonaufzeichnungmp3) über die Betroffenen im Rhein-Neckar-Raum anhand von 12 namentlichen Bei­spielen. Michael Csaszkoczy erläuterte die Ausstellung, Bernd Köhler trug ein Lied vor, das er vor 40 Jahren einem Betroffenen gewidmet hatte. Einen sehr kurzer Bericht über die Veranstaltung brachte das Regionalfernsehen in „SWR Aktuell Baden-Württemberg“ am 21.03.2019 (20:09 bis 20:56, mp4-Ausschnitt).

 

In der Region wurden in den 70er Jahren rund 100 Berufsverbote verhängt. Hin­zu kam ab Dezember 2003 die vier Jahre dauernde Nichteinstellung des antifaschistischen Leh­rers Csaszkóczy aus Heidelberg. Eine der ersten Entlassungen war 1973 die eines Religionslehrers am Weinheimer Gymnasium. Er hatte Zustände ange­prangert wie an einer 11. Klasse in Frankfurt: Schüler hatten sich auf Be­fehl des Lehrers ans Fenster stellen müs­sen, weil die Sonnenjalousie klemmte, er aber im Schatten sitzen wollte. In Heidelberg demonstrierten 850 Menschen gegen die Entlas­sung eines Gym­nasiallehrers, der gemaßregelte Schüler unterstützt hatte. 1976 organi­sierte ein Aktionskomi­tee ei­nen Sonderzug, mit dem aus Mannheim, Heidelberg und Umgebung 1.000 zur landes­weiten Demonstration in Stuttgart ge­fahren sind.

 

Eine „Berufsverbote-Hochburg“ war die Pädagogische Hochschule (PH) Heidelberg. Bei den meisten der dort rund 50 abgelehnten Lehrerinnen und Lehrer erfolgte dies mit der Begründung Kandidatur für linke Hochschulgruppen; aber auch Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahrpreiserhöhungen oder wie bei Hornung die bloße Unter­schrift unter eine Protesterklärung gegen den „Schieß-Erlass“ (baden-württembergische Variante des Ministerpräsidentenerlasses von 1972, benannt nach dem damaligen CDU-Innenminister Karl Schieß (1914-1999), unter den Nazis als „Hakenkreuz-Karle“ bekannt).

 

2012, anlässlich 40 Jahren Radikalenerlass, haben 269 Betroffene eine Erklärung veröf­fentlicht: „End­lich Aufarbeitung, Rehabilitierung, Beendigung der Bespitzelung und Entschä­digung.“ Knapp ein Zehntel war aus dem Rhein-Ne­ckar-Raum, drei von ihnen sind bereits verstor­ben. Bundesweit waren die Betroffenen überwiegend gezwun­gen, die Berufs- und Le­bensperspektive zu wechseln. Vielen wurde die Existenz vernichtet. Einige wanderten aus oder begingen Suizid.

 

Die Ausstellung wurde seit 2015 in fast 50 Städten gezeigt, 2017 in Heidelberg zum ers­ten Mal an einer Pädagogischen Hochschule (Veranstaltung am 21.06.2017). Studentin­nen führten dort im Rahmen eines Seminars Interviews mit Zeitzeugen durch (zu sehen auf YouTube), Das Materi­al fand Eingang in Ex­amensarbeiten und wurde 2018 in einer PH-Schriftenreihe in 60 Seiten aufgearbeitet. Das Studieren­denparlament unter­stützte die Betroffenen und ihre Forderungen in einer Resolution an den Landtag. Im November 2018 war die Ausstellung auch erstmals an einer Schule zu sehen, in Kassel.

 

In Bremen und Niedersachsen (130 Betroffene) konnten 2012 und 2016 Beschlüsse der Landesparlamente für Rehabili­tierung erreicht werden. In Hamburg hat der Senat 2018 zumindest „Bedauern“ ausgesprochen und „Aufarb­eitung“ zu­gesagt. In Baden-Württemberg wird die Initiativgruppe seit sechs Jahren ausgebremst, hauptsächlich durch den Grünen-Minis­terpräsidenten Winfried Kretschmann (1975 als KBW-Mitglied zeitweilig selbst von Berufsver­bot betroffen). 2016 hat er vor der Landtagswahl einen „Runden Tisch“ von zwei Grü­nen- und einer SPD-Abgeordneten mit Betroffenen vor ei­nem Antrag im Landtag platzen lassen, obwohl er be­reits 2012 schriftlich „wissenschaftliche Aufarbeitung“ zugesagt hatte.

 

Am 10. Dezember 2018, dem „Tag der Menschenrechte“, hat die Initiativgruppe auf dem Stuttgarter Schlossplatz ihre drit­te Kund­gebung durchgeführt. Zwei Wochen zuvor hatte sie über eine Anfrage der SPD-Landtagsfrak­tion zufällig erfah­ren, dass seit August 2018 an der Uni Heidelberg ein dreijähriges Forschungsprojekt läuft: „Verfassungs­feinde im Land? Baden-Württem­berg, '68 und der Radikalenerlass, 1968 bis 2018.“

 

Die Betroffenen waren darüber nicht informiert. Staatsministerin Theresa Schopper (GRÜNE) legte in einer Stellungnahme auch Wert auf die Feststellung: „Das Projekt wurde weder vom Ministerpräsidenten noch von der Lan­desregierung in Auftrag ge­geben.“ Man begrüße das Vorhaben jedoch, das Wissenschaftsminis­terium habe 248.000 Euro Fördermittel zur Verfü­gung ge­stellt.

 

Die Initiativgruppe hat sich selbst an das Forschungs-Team gewandt und erhielt die Mitteilung, auch Betroffene würden als Zeitzeugen gehört. Unabhängig davon bleibt die Gruppe bei der Ableh­nung des offensichtlichen Plans der Landesre­gierung, wenn überhaupt, erst nach der Landtagswahl (Frühjahr 2021) und dem Monate später endenden Projekt mögli­cherweise über ihre Forderungen zu sprechen. Schon vor drei Jahren hat die Initiati­ve der Landesregierung 27 Fäl­le von Betroffenen mit Armutsrenten oder dras­tischen Ren­tenkürzungen übergeben. Die Meisten sind 70 Jahre und älter. Die Vermutung liegt nahe, dass die Landesregierung auf die „biologi­sche Lösung“ setzt.

 

Ein Beispiel ist Reinhard Gebhardt aus Mannheim. Er hat nach dem PH-Examen und Berufsverbot ab 1979 bei ARB-Kraftanlagen Heidelberg als Schweißer gearbeitet, bis die Firma nach 17 Jah­ren geschlossen wurde. Danach musste er sich zwei Jahrzehnte mit prekären Jobs, Arbeitslosigkeit und zuletzt Hartz IV durchschlagen. 2012 erhielt er den Ren­tenbescheid: 583 Euro brutto, etwa die Hälfte der „Standardrente“ (45 Versiche­rungsjahre bei Durch­schnittsverdienst). Bei einer Lebenserwartung von im Schnitt 78 Jahren entspricht dies einem Ren­tenverlust von über 150.000 Euro.

 

Bespitzelungen linker Oppositioneller wie Michael Csaszkóczy durch den sich „Verfassungsschutz“ nennenden Inlands­geheimdienst laufen bis heute weiter. Im Herbst 2018 wurde der Lehrer nach einer Anzeige der AfD in einem bizarren Prozess wegen angeblichem „Hausfriedensbruch“ in erster Instanz zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Nachdem das Oberschulamt „disziplinarische Maßnahmen“ ankündigte, haben die Heidelberger Vorsitzenden von DGB, GEW, ver.­di und IG Metall öffentlich Csaszkóczys Freispruch gefordert und erklärt: „Wir fordern die Landesregierung vor­sorglich auf, keine erneuten Maßnahmen oder gar ein zweites Berufsverbot gegen den Lehrer zu erlassen.“

 

Im Zuge sich verschärfender staatlicher Repressionsmaßnahmen hat Innenminister Seehofer vor fünf Wochen auch eine Neuauflage des Radikalenerlasses ins Spiel ge­bracht. Wenn die Presse berichtete, dann überwiegend blauäugig oder be­wusst irrefüh­rend: In erster Linie sei dies gegen rechts, insbe­sondere die AfD gerichtet. Tatsächlich waren extrem Rech­te und Nazis von Berufsverbot nur in 0,4 Prozent der Fälle be­troffen. Wollte man sie aus dem Öffentlichen Dienst fern­halten, müssten nur das Strafrecht und der antifa­schistische Auftrag in Artikel 139 Grundgesetz angewendet werden.

 

Nachdem in den 70er Jahren noch Ausschlüsse vollzogen worden waren, haben sich die Gewerkschaftstage von GEW, ver.di und IG Metall seit 2012 in Beschlüssen den Forderun­gen nach Ent­schuldigung, Re­habilitierung und Entschädi­gung angeschlossen. Diese für die Betroffenen wichtige Unterstützung hat der IG Me­tall-Vorstand vor kurzem bekräf­tigt und in der Vorberei­tung des Gewerkschaftstages im Oktober im Umset­zungsvermerk zum Beschluss von 2015 er­klärt: „Das öffentlic­he Interesse an dem Thema Be­rufsverbote wird durch die große Reso­nanz der Aus­stellung unterstri­chen, die in vielen Gewerkschaftshäusern gezeigt wurde. Ba­den-Württemberg ist kon­krete Fort­schritte in der Aufarbei­tung schuldig geblieben. In Anbetracht der Aktuali­tät und der nur langsa­men Auf­arbeitung in Deutsch­land wer­den die DGB-Gewerkschaften ihr Engagement auf­recht er­halten.“