DGB zur Rehabilitierung der Berufsverbote-Betroffenen

In einem Beschluss des 23. Gewerkschaftstags der IG Metall vom 18. bis 24. Oktober 2015 in Frankfurt am Main wird ausdrücklich zu Initiativen des DGB zur Rehabilitierung der Berufsverbote-Betroffenen aufgefordert. In einem internen Erledigungsvermerk“ vom 10. Dezember 2018, der für die Geschäftsstellen der Gewerkschaft bestimmt ist, heißt es dazu ausdrücklich: „In Anbetracht der anhaltenden Aktualität des Themas und der nur langsam voranschreitenden Aufarbeitung in Deutschland werden die DGB-Gewerkschaften ihr Engagement aufrechterhalten. Das öffentliche Interesse an dem Thema wird auch durch die große Resonanz auf die Wanderausstellung „Vergessene Geschichte – Berufsverbote“ unterstrichen, die in vielen Gewerkschaftshäusern gezeigt wurde.“ Häufig beteilig(t)en sich örtliche DGB-Organisationen auch an entsprechenden Veranstaltungen.

 

 

Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für den Niedersächsischen Landtag (9.10.2014): „Radikalenerlass - ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens - endlich Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen einrichten“.

 

Es werden konkrete Vorschläge zur politischen Aufarbeitung und materiellen Entschädigung gemacht, um „die Folgen einer durch die Berufsverbotepraxis lückenhaften Erwerbsbiografie auszugleichen.

 

  • Prüfung von Nachversicherungsmöglichkeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung und deren Umsetzung durch das Land;
  • Rentnerinnen und Rentnern, deren Renten unwiderruflich beschieden sind, über eine Fondslösung einen finanziellen Ausgleich ermöglichen;
  • Anerkennung von Zeiten als ruhegehaltsfähig für Beamtinnen und Beamten im Dienst;
  • Ruhestandsbeamtinnen und – beamten über die Fondslösung einen Nachteilsausgleich ermöglichen;

 

  • Hinterbliebene (Ehe- und LebenspartnerInnen und Kinder) analog in die Fondslösung einbeziehen.

Ein solcher Fonds sollte durch das Land Niedersachsen finanziert werden.

 

Die Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen und die Festsetzung der Entschädigungssummen sollten durch einen Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen, dem Land und der Gewerkschaften angehören, erfolgen.“ „Gebt nicht nur gute Worte, gebt auch Geld“, hatte der für den DGB sprechende GEW-Tarifsekretär Rüdiger Heitefaut bei einer Kundgebung vor der Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses gefordert.