Fälle im ILO-Untersuchungsbericht 1987
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1986/87, dem wir hier eine eigene Sonderseite gewidmet haben, wurden zahlreiche Einzelfälle unterbreitet und gewürdigt. Im Abschlussbericht der Untersuchungskommission heißt es dazu:
„242. In seiner Beschwerde und den beigefügten Unterlagen hat der WGB [Weltgewerkschaftsbund, der das Verfahren in Gang setzte] 79 Personen benannt, die von diskriminierenden Maßnahmen betroffen gewesen seien, und Einzelheiten über ihre Fälle angeführt. Dabei handelte es sich meist um Beamte auf Lebenszeit, in anderen Fällen um Beamte auf Probe, Bewerber für den öffentlichen Dienst oder Angestellte. Vierundzwanzig Fälle betrafen die Bundespost, fünf betrafen andere Bundesbehörden und 41 den Lehrerberuf. Zwei der restlichen neun Fälle betrafen Personen im Kirchendienst. Die Maßnahmen, die gegen eine Reihe dieser Personen getroffen worden seien, reichten von der Entlassung über die angedrohte Entlassung, die Nichterteilung, die Versetzung und die angedrohte Versetzung bis zur Nichtbeförderung. In anderen Fällen wurden Disziplinarverfahren, die Androhung von Disziplinaruntersuchungen oder ein Sicherheitsgespräch erwähnt.“
Im Untersuchungsbericht der ILO werden diese „Fälle“ ausführlich behandelt, zum Teil mit Auszügen aus Gerichtsurteilen. Aus der offiziellen Veröffentlichung des Berichts sind die betreffenden Passagen hier gesondert abrufbar. Die Auflistung der „Fälle“ ist als Punkt 274 (S. 63 ff.) darin enthalten; es folgen „Fallbeschreibungen“.