Benedikt wird eingestellt - der bayerische Einschüchterungs-Mechanismus

Benedikt Glasl kann – wie normal vorgesehen - als Beamter auf Widerruf sein Referendariat an einer bayerischen Schule antreten. „Bevor ... die Klagen ... vor Gericht beraten werden sollten, hat die [Bayerische] Staatsregierung aufgegeben und ... die Schadenersatzforderung voll anerkannt. Damit gesteht die CSU-Regierung ein, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt zu haben“, teilte die GEW Bayern am 19. Juli 2018 in einer Presseerklärung mit.

 

Über Probleme des Lehramtsanwärters hatten die „Süddeutsche Zeitung“ am 09.03.2018 (pdf),  Neues Deutschland am 19.03.2018 (pdf lokal) und Spiegel-online am 28.03.2018 (pdf) berichtet, Die GEW veröffentlichte eine Unterstützungserklärung  (pdf) (pdf lokal). Das Münchner Verwaltungsgericht entschied im Zuge einer einstweiligen Verfügung – wie die Süddeutsche Zeitung am 19.03.2018 (pdf) berichtete – dass seine „Hospitation“ ohne Gehalt (deren Abbruch zunächst angekündigt worden war) weitergeführt werden könne. Das Gericht erinnerte an die einschlägige Rechtsprechung, dass es in jedem Fall möglich sein müsse, die Ausbildung in einem „gleichwertigen, nicht diskriminierenden“ Vorbereitungsdienst abzuschließen. Daraufhin meldete die Süddeutsche Zeitung am 21.03.2018 (pdf), dass nunmehr ein normales Referendariat für den Lehramtsanwärter in Sicht sei – wobei aber damals, wie der Spiegel-Artikel klarstellt – an einen diskriminierend gemeinten Angestelltenvertrag gedacht war.

 

Behauptet wurde, der Bewerber habe „sich vor Jahren im Sozialistisch-demokratischen Studierendenverband (SDS) und in der ‚Linksjugend Solid’ unter anderem gegen Studiengebühren engagiert [...]; die beiden Organisationen sind Untergruppen der Linkspartei und werden vom Verfassungsschutz beobachtet.“ Letzterer firmiert hier als „Fachbehörde“, auf die die Bezirksregierung von Oberbayern verwies, als sie zunächst beschied, der Bewerber habe sich „nicht glaubwürdig und erkennbar von linksextremistischen Ansichten distanziert“ – was aber wohlgemerkt nur der „Verfassungsschutz“ behauptet hatte. Die Bezirksregierung als Dienstbehörde hatte dem Lehramtsanwärter geglaubt, dass er vor fünf Jahren eher gegen seinen Willen in die linke Studierendengruppe hinein geraten sei, aus der er sich alsbald zurückzog.

 

Ein dreifacher Skandal, meinen wir:

  • dass die „NSU“-Hochpäppler sich als die eigentliche Einstellungsbehörde aufspielen können und ihrem Druck (zunächst) nachgegeben wurde;
  • dass eine Jugendorganisation der Partei DIE LINKE in Bayern, dass völlig legitimer Protest „gegen die militärische Forschung an staatlichen Hochschulen sowie gegen Studiengebühren“ – also ureigene Gewerkschaftsforderungen! - in eine „verfassungsfeindliche“ Ecke gestellt und mit einem in Bayern angeblich unbemerkt zum Richter gemachten (!) Neonazi, der an einer „Hassgesänge“-Band und einem verbotenen Neonazi-„Netzwerk“ mitwirkte, in einem Atemzug genannt  werden.
  • Das bayerische Fragebogen–Unwesen ist nichts anderes ist als ein Einschüchterungsmechanismus, der dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem ILO-Übereinkommen Nr. 111 und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eklatant widerspricht.

 

Über die diesbezügliche Situation in Bayern und den „Fall“ von Kerem Schamberger an der Münchner Universität informieren wir auf eigenen Sonderseiten.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------