IG Metall zum „Radikalenerlass“

Der 23. Gewerkschaftstag der IG Metall vom 18. bis 24. Oktober 2015 in Frankfurt am Main hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:. Ausdrücklich wird darin zu weiteren Initiativen des DGB aufgefordert.

 

„Rehabilitierung der von Berufsverbot Betroffenen:

Die IG Metall fordert, dass in allen Bundesländern umgehend sämtliche Erlasse und Regelungen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 28. Januar 1972 (sogenannter ‚Radikalenerlass’) erlassen wurden. Gegenüber den von Berufsverbot Betroffenen ist eine entsprechende Entschuldigung vorzunehmen. Sie sind umfassend zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädigen. Der Vorstand wird aufgefordert, entsprechende Initiativen des DGB in den Bundesländern und Bundesbehörden zu unterstützen.“

 

Der zum Beschluss erhobene Antrag wurde von Witich Roßmann, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Leverkusen und Sprecher der Antragsberatungskommission, vorgestellt als ein »etwas außergewöhnlicher Antrag, denn er bezieht sich auf eine weit zurückliegende Angelegenheit, nämlich den sogenannten Radikalenerlass, der in der Bundesrepublik Deutschland in den Siebzigerjahren zu Berufsverboten geführt hat. Als viele der Delegierten, die jetzt als junge Delegierte hier sind, noch gar nicht geboren waren. Willy Brandt hat den Radikalenerlass später als einen seiner größten Fehler bezeichnet.« Roßmann verwies auf Diskussionen im DGB, die auf die Abschaffung der Radikalenerlasse zielen. Die Betroffenen müssten rehabilitiert und ihre eingeschränkten Rentenversicherungsansprüche ausgeglichen werden, »dass sie also entsprechend entschädigt werden.« Hierzu solle der DGB auf Initiative des IG Metall-Vorstandes in den Bundesländern und Bundesbehörden aktiv werden. Laut Protokoll des Gewerkschaftstages betonte Witich Roßmann abschließend: »Wir wollen damit ein Signal geben, damit dieser unselige Radikalenerlass endgültig gestrichen wird, damit er sozusagen als Drohpotenzial endlich aus der Welt kommt. (Beifall) Das ist das, was wir als Antragsbegehren hier unterstützen möchten und deswegen die Annahme empfehlen.«

 

Die IG Metall hakt auch nach, wie sich die Sache weiter entwickelt.

 

Brief der IG Metall Baden-Württemberg (Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter, und Mirko Geiger, 1. Bevollmächtigter der IGM Heidelberg) an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, 18.01.2016 - und die Antwort aus dem Staatsministerium, 15.02.2016

 

Grußwort des IG Metall-Bezirksleiters Roman Zitzelsberger für die Kundgebung am 17.02.2016 vor dem Stuttgarter Landtag (pdf)

 

Zur Vorgeschichte der Beschlussfassung des Gewerkschaftstags gehörten zwei Anträge aus Frankfurt und Heidelberg  (1.120 und 1.121). Sie waren auf einer Schwerpunktseite der jungen Welt, 15.07.2015 und im DKP-Nachrichtenportal dokumentiert worden.