17.07./01.10.2024: Spitzelei und Datensammlung des „Verfassungsschutzes“ und BKA hat auch Grenzen

In zwei neuen, bemerkenswerten Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht sich mit den gesetzlichen Ermächtigungen für Praktiken des Inlandsgeheimdiensts, aber auch des Bundeskriminalamts beschäftigt.

 

Wenn „Bestrebungen“ . die „in erheblichem Umfang“ „gesellschaftlichen Einfluss auszuüben suchen“, deshalb als „erheblich beobachtungswürdig“ definiert werden, dann geht das so nicht, sagen die Karlsruher Richter. (Freilich war das IMMER das Feindbild jener Geheimdienste, die sich bei willigen Politikern den gesetzlichen Freibrief dafür bestellt hatten!) Die FAZ vom 18.09.2024 erwähnt in ihrem präzisen Bericht und Kommentar („Karlsruher Klatsche“) ausdrücklich Silvia Gingold, die zu den Klägerinnen dieses Verfahrens gehörte. PM 78/24 des Bundesverfassungsgerichts - Wortlaut des Urteils 1 BvR 2133/22 vom 17.07.2024

Mit der heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen „Verdächtiger“ und der Speicherung (beispielsweise) von Fußballfans in Datenbanken beschäftigt ein weiteres Urteil, über das u.a. die Stuttgarter Zeitung vom 02.10.2024 berichtete. PM 83/2024Wortlaut des Urteils 1 BvR 1160/19 vom 01.10.2024.

Eingeklagt wurden diese Urteile von der Gesellschaft für Freiheitsrechte

 

Im Dunkeln bleibt natürlich immer das tatsächliche Handeln der Schnüffler - mit oder ohne gesetzliche Ermächtigung. Man kann davon ausgehen, dass die vom Verfassungsgericht beanstandeten Gesetzesänderungen nur eine Praxis „legalisieren“ sollten, die seit Jahren üblich war und es immer noch ist. Wenn der hessische „Verfassungsschutz“ mit dem Ansinnen, einen jungen Menschen anzuwerben, am Telefon abblitzt, und dieser dann mit aller Härte in zwei Instanzen für etwas, das er nie gemacht hat, zum „verurteilten Straftäter“ gestempelt und um seinen Beruf als Lehrer gebracht wird – siehe unten den Fall von Luca -, dann wird das einfach so gemacht, steht nirgends geschrieben und kommt auf keinen verfassungsgerichtlichen Prüfstand.

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Frankfurt/M 30.09.2024: Lasst Daniel wieder arbeiten!

Wir dokumentieren mit der Bitte um Unterstützung einen offenen Brief an das Historische Museum Frankfurt/Main und die Leitung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität.

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15.08.2024 Spendenaufruf: Luca soll nicht auch noch finanziell ruiniert werden

Luca S. in Frankfurt wird durch ein Strafverfahren über von der Polizei behauptete Vorwürfe, die nichr zutreffen, nie bewiesen und auch nicht gerichtlich überprüft wurden, als vorbestraft abgestempelt und um den Lehrerberuf gebracht. Bei einem Anruf des „Verfassungsschutzes“ hatte Luca jeden Kontakt mit dem Geheimdienst abgelehnt. Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde nicht zugelassen. Nun drohen ihm Gerichts- und Anwaltskosten für dieses Strafverfahren in bis zu fünfstelliger Höhe - Kosten, die der gewerkschaftliche Rechtsschutz nicht übernehmen kann.

In dieser Situation braucht Luca unsere politische und materielle Solidarität. Persönlichkeiten aus dem gewerkschaftlichen Bereich und der Solidaritätsbewegung rufen auf zu Spenden unter dem Stichwort „Luca S.“ auf das Konto der Meyers – Gingold Initiative IBAN: DE45 5505 0120 1200 3299 75, BIC: MALADE51MNZ.

Wortlaut des Spendenaufrufs mit den Unterzeichnern

Fallschilderung auf dieser Website

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Berlin 13.08.2024: Bundesinnenministerium: Problem mit der „Disziplinarverfügung“ existiert nicht

Dokumentation einer Korrespondenz: Das von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium antwortet auf unsere Besorgnisse zum Thema „Disziplinarverfügung“ - also die auch auf Bundesebene vorgesehene Beschneidung der Rechte Betroffener eines Diszplinarverfahrens. Tenor: es sei „keine Beweislastumkehr vorgesehen“. Was der DGB dazu sagt, beispielsweise in Brandenburg oder Hamburg (vollständig), was Betroffene wie Werner Siebler – Briefträger bei der Bundespost mit zeitweiligem Berufsverbot und heute DGB-Vorsitzender in Freiburg – im Lauf ihres Berufslebens persönlich erfahren haben, zählt offenbar nicht. Dementsprechend unsere Antwort!

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München 26.07.2024: TUM zurück in die 1970er Jahre? Einstellungsverweigerung vor dem Arbeitsgericht

                         Laufend aktualisierte Materialsammlung zu dieser Auseinandersetzung

Am 26.07.2024 war die zweite Verhandlung vor dem Arbeitsgericht München - Bericht in der jungen Welt vom 27.07.2024, Neues Deutschland 01.08.2024 und im Portal arbeiterinnenmacht.de. Diesmal wurde auch über den politischen Hintergrund und den § 3 Abs.1 TV-L gesprochen. Mittlerweile steht fest: die Klage gegen die Verweigerung der Einstellung wurde zurückgewiesen. Eine schriftliche Begründung liegt bisher nur in Form einer Presseerklärung vor (die bezeichnender- und ungewöhnlicherweise auf der Website des Landesarbeitsgerichts - also der Berufungsinstanz - zu finden ist). Kommentar dazu bei arbeitsunrecht.de - Radio-Interview mit Benni im Vorfeld der Gerichtsverhandlung.  In der Woche davor hatte am 19.07.2024 an der Uni Passau eine Veranstaltung mit Benni und Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin stattgefunden (Einladung - Ankündigung in der Passauer Neuen Presse 12.07.2024 -. Bericht mit Foto am 01.08.2024)

 

Der für Kartografie ausgebildete junge Wissenschaftler Benni Russ wird von der Technischen Universität München (TUM) aus politischen Gründen nicht eingestellt und geht deshalb gerichtlich gegen den Freistaat Bayern vor. Interview mit Benni in der jungen Welt 17.02.2024 - Fallschilderungen im Mitgliedermagazin ver.di-publik, in der bayerischen GEW-Mitgliederzeitschrift DDS 05/2024 (S.16 – komplette Ausgabe), in der Hamburger Lehrerzeitung hlz 05-2024 der GEW (komplette Ausgabe), auf den Portalen perspektive-online und vernetzung.org und schon früher in der ver.di-Betriebszeitung an der TU München Tu Ma was 1/2023 (Seite 13-15). Ablehnungsbegründungen wie: „…bedient sich klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/ -willkür …“ kommen uns doch sehr bekannt vor. So was gibt es in Bayern nicht, gell?

 

Die erste Gerichtsverhandlung beim Arbeitsgericht München am 09.02.2024 endete damit, dass das Gericht sich vertagte, damit die Parteien weitere Schriftsätze austauschen können und der bisherige Ablauf des Bewerbungsverfahrens näher aufgeklärt wird. Der politische Hintergrund kam dabei nicht zur Sprache. Berichte in der Süddeutschen Zeitung 10.02.2024 (Scan) und im Portal solidaritaet.into

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Unterstützer/innen zu einer Kundgebung eingefunden, und die meisten konnten dann die Verhandlung im Gerichtssaal verfolgen. Im Vorfeld hatte bereits am 30.11.2023 eine gewerkschaftliche Solidaritätsveranstaltung von ver.di im kleinen Konzertsaal des FatCat stattgefunden – gut besucht, informativ und in kämpferischer Stimmung trotz des kurzfristig verlegten Gerichtstermins, der ursprünglich am folgenden Morgen sein sollte. Und trotz kurzfristiger Erkrankung der als Hauptreferentin angekündigten Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesjustizministerin a.D.), die den betroffenen Kollegen Benni als Rechtsanwältin vertritt. (Tondokumentation des freien Radio LORA - ursprüngliche Ankündigung der ver.di-Betriebsgruppe an der TUM). Das obige Foto von Radio LORA ist ein Gruppenbild der Mitwirkenden. Benjamin Ruß: 2. von rechts.

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Neue Studie an der Uni Münster zu Berufsverboten

Im Rahmen einer Serie von Studienarbeiten im Rahmen des Seniorenstudiums an der Universität Münster, die sich mit Protesten im 20. Jahrhundert beschäftigen, liegt eine neue Untersuchung des pensionierten Lehrers Otto Gertzen vor: „Der Initiativkreis gegen die Berufsverbote Münster – Solidarität mit den Opfern und Protest gegen staatliche Verfolgung“. Basierend auf Aktenstudium und Interviews mit Betroffenen, beschreibt der Verfasser auf 164 Seiten mit vielen Details und Quellen, wie Berufsverbote damals „funktionierten“ und wie die Betroffenen gemeinsam mit anderen sich dagegen wehrten. Eine ideale Einführung in das Thema auf dem Niveau wissenschaftlicher Beschäftigungonline herunterzuladen und ohne das Erfordernis, ein Buch zu bestellen. Wie schon damals versucht wurde, den Charakter politischer Verfolgung zu kaschieren, indem Missliebige willkürlich als „Straftäter“ etikettiert wurden – auch darüber findet man hier einiges. Auch eine Zusammenfassung der Arbeit ist online verfügbar.

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Stuttgart 03.07.2024: Haus der Geschichte - „Darstellung gelungen, doch es fehlt ein Happy-End!“

Frühere Betroffene des „Radikalenerlasses“ konnten in der Dauerausstellung „Teilhabe und Demokratie seit 1945“ im Stuttgarter Haus der Geschichte  an einer Führung teilnehmen. Ausgestellt ist dort unter anderem ein Foto von Klaus Lipps (wie er sich etwa 1979 an der Speaker’s Corner in London vorstellte), und anhand seines „Falls“ und eines kurzen Auszugs aus dem Film „Verfassungsfeinde“ wird die Problematik vermittelt.  Der inzwischen 82jährige stellte während des Besuchs fest, die Darstellung des Themas sei gelungen, „doch es fehlt leider ein Happy-End: die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen durch die Landesregierung!“ – schreibt die baden-württembergische Initiative in ihrer Presseerklärung.

Das Haus der Geschichte befindet sich in Stuttgart gegenüber vom Landtag von Baden-Württemberg - an der gleichen Straße.

„Eigentlich gehöre ich nicht ins Museum“Interview von Radio Dreyeckland mit Klaus Lipps

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Hamburg 30.05.2024: GEW-Veranstaltung an der Uni mit Benni und Luca

Die beiden von Berufsverbot bedrohten Kollegen Benni und Luca, deren „Fälle“ auch auf dieser Website dargestellt sind, kamen zu einer von 130 Personen besuchten Veranstaltung am 30. Mai 2024 an der Uni Hamburg – Einladung der GEW - Bericht über die beiden Fälle in der Hamburger Lehrerzeitung hlz 05-2024 der GEW (komplette Ausgabe)

 

Die taz vom 17.07.2024 schildert die beiden Fälle im Zusammenhang mit einem Vorfall an der Universität Jena, die den Vertrag für eine Doktorandenstelle im Bereich Mathematik/Informatik nach vierzehn Tagen „wegen Vorstrafen aus dem Klima-Aktivismus“ wieder auflöste. (Ja, diese Universität ist immer noch nach Friedrich Schiller benannt, der dort Professor war. Mit 23 Jahren – Zitat Wikipedia – „floh er vor dem Landesherrn Herzog Karl Eugen aus Württemberg nach Thüringen, weil ihm wegen unerlaubter Entfernung vom Dienst Festungshaft und ein Schreibverbot drohten.“ Vielleicht findet sich noch ein passender Landesherr für eine passende Umbenennung?)

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Bonn 22.05.2024: Ratschlag zu 75 Jahren Grundgesetz und Angriffen auf demokratische Rechte

Am 22. Mai 2024 um 15 Uhr - am Tag vor dem 75 Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes - protestierten auf dem Bonner Münsterplatz frühere Betroffene des „Radikalenerlasses“ gegen neue Varianten der Berufsverbote. Bericht im Bonner General-Anzeiger 23.05.2024 (Scan) - Video des Portals laut-werden.de - Bericht in der Zeitschrift der VVN-BdA Antifa Juli/August 2024 und den Marxistischen Blättern 3-2024 - ausführlicher Themen-Artikel in der jungen Welt 08.06.2024 (pdf - pdf des Ausgangstexts). Um 17 Uhr wurde im Rathaus Bonn-Beuel (Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn) von der GEW-Landesvorsitzenden Ayla Çelik und Rolf Hasselkus (Foto) vom Vorstand des GEW-Stadtverbands Bonn die Ausstellung „Vergessene Geschichte“ eröffnet (Text des Referats - Die Ausstellung sollte eigentlich 14 Tage gezeigt werden, wurde aber nach Intervention eines wegen Nähe zum Wahltermin des EU-Parlaments „besorgten Bürgers“ von der Stadt nach wenigen Tagen abgebaut. Zu dieser Intervention und seiner Ablehnung der Ausstellung bekennt sich in dem konservativ ausgerichteten Monatsmagazin Cicero Juni 2024 der Bonner Rechtsanwalt Dr. Gernot Fritz, bis 1999 Ministerialdirektor und stellvertretender Chef des Bundespräsidialamtes - damals unter Bundespräsident Roman Herzog).

Um 18 Uhr begann dann der „Demokratische Ratschlag“, aus dessen Aufruf die folgenden Zitate entnommen sind: 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland waren und sind auch 75 Jahre Angriffe auf demokratische Rechte und Freiheiten. Auch der sog. „Radikalenerlass“ von 1972 war eine eklatante Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rechte. Gewerkschaften, soziale, ökologische und demokratische Bewegungen, Initiativen, Bildungs- und Forschungsträger*innen sind eingeladen zu einem „Demokratischen Ratschlag“ ... Wie wir unsere Grundrechte schützen bzw. wiederherstellen können, wollen wir bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung beraten mit:

(Sobald uns weitere gehaltene Referate schriftlich vorliegen, stellen wir sie hier bereit.)

Verabschiedet wurde von den Anwesenden ein Bonner Appell

 

Interviews mit Werner Siebler in der jungen Welt 18.05.2024 (pdf) und Radio Dreyeckland 29.05.2024 -- Ankündigung in der UZ vom 17.05.2024 und Bericht am 31.05.2024. In dem Internet-Sendungsformat „MOATS auf Deutsch“ mit Dr. Diether Dehm am 12.05.2024 zum Thema 75 Jahre Grundgesetz und Berufsverbote kam der Betreiber dieser Website ausführlich zu Wort (ab 19’40“). Und zum Thema noch ein Zitat aus dem Jahr 1982:

Hannsheinz Bauer (1909-2005), Würzburg; Dr. Georg Diederichs (1900-1983); Laatzen; Prof. Dr. Fritz Eberhard (1896-1982), Berlin (West); Karl Kuhn (1898-1986), Bad Kreuznach; Dr. Elisabeth Seibert (1896-1986), Kassel: „Wir ehemaligen Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die wir am 23. Mai 1949 das von uns erarbeitete Grundgesetz unterzeichnet haben, sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlaß vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde - auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen - eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung." Weiterlesen ...

(Quelle: Erwin Siemantel, H.-D. Wohlfarth (Hg.): Der Fall Hans Peter. Entlassung eines „Verfassungsfeindes“. Dokumentation + Analyse. Eingeleitet von Ulrich Klug. Köln: presseverlag ralf theurer, 1982. rechtspolitische schriften 1. ISBN 3-8161-0101-1.)

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Potsdam 26.04.2024: Anti-AfD-Proteste sollen neuen „Radikalenerlass“ in Gesetzesform rechtfertigen

Vier Monate nach Verabschiedung des Gesetzes, kurz vor Inkrafttreten am 01.09.2024, haben AfD-Abgeordnete des Brandenburger Landtags beim Landesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage wegen „Verfassungswidrigkeit“ eingereicht. Laut dpa-Bericht im Nordkurier 21.08.2024 wies die federführende AfD-Abgeordnete auf die Kontinuität zum „Radikalenerlass“ von 1972 hin – die ja auf der Hand liegt und vom CDU-Innenminister Stübgen zwar bestritten, aber mit nahezu gleichlautender „Begründung“ wie 1972 auch bestätigt wird:  „Die Prüfung der Verfassungstreue sei schon jetzt Pflicht, das Gesetz regele nur das Verfahren.“ Und eben die Mitwirkung und Definitionsmacht des Inlandsgeheimdiensts. Neu ist höchstens, dass die damals bei den „Extremisten“ und „Verfassungsfeinden“ deklaratorisch mit genannten, aber nur marginal betroffenen Akteure des rechten Spektrums sich diesmal tatsächlich mit getroffen fühlen. Wobei das tatsächliche Geschehen und die dazu ergehende Rechtsprechung noch abzuwarten sind. Die Brandenburger Wähler/innen haben diese und andere Inszenierungen einer „Brandmauer“ bei der Landtagswahl am 22.09.2024 definitiv nicht im Sinne der bisherigen Regierungsparteien honoriert. Im Interview der juristischen Fachzeitschrift NJW 41-2024 mit der Landtags-Vizepräsidentin Barbara Richstein (CDU) ("wie demokratische Institutionen und Strukturen ertüchtigt werden müssen, damit antidemokratische Kräfte sie nicht für ihre Zwecke instrumentalisieren können") taucht die Frage nach politischen Alternativen zur AfD gar nicht erst auf.

 

Letzter Akt am 26.04.2024: Eine vom Innenausschuss des Brandenburger Landtags (durch Beschluss am 10.04.2024) modifizierte Fassung des „Verfassungstreuecheck“­-Gesetzentwurfs wurde vom Plenum des Landtags in namentlicher Abstimmung mit 42:24 Stimmen (bei 22 Abwesenden) beschlossen (was umgehend über dpa bundesweit gemeldet wurde). Zwei Tage zuvor hatte der Landtag beschlossen, das Gesetz noch einmal im Hauptausschuss zu behandeln, wo eingebrachte Änderungsanträge ebenso abgelehnt wurden wie eine nochmalige Anhörung. Als einzige „Neuerung“ wird nun der Innenminister durch Landtagsbeschluss aufgefordert, „zum Wegfall der Disziplinarklage durch die Änderung des Landesdisziplinargesetzes ein Rundschreiben mit Anwendungshinweisen für die Dienstherren des Landes und der Kommunen zu erlassen.“

Brandenburgs CDU-Innenminister Stübgen (derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz) hatte sich schon am 04.04.2024 in einer dpa-Meldung zu „Herausforderungen im Bereich des Cyberextremismus“ geäußert und – ohne das weitere parlamentarische Verfahren abzuwarten - gleich verkündet, was „zukünftig verpflichtend“ sei und „gerade gesetzlich ermöglicht" werde. Und dass man „andere Formen des Extremismus nicht aus dem Blick verlieren“ solle. (Die AfD sagte im Innenausschuss dann gar nichts.)

Laut dpa vom 24.04.2024 war das Gesetz noch „kurz vor der Verabredung umstritten“.

In einer Art Brandbrief wandte sich am 23.04.2024 die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ausdrücklich auch im Namen des DGB, des Deutschen Beamtenbunds (dbb) und von GEW und ver.di an die Landtagsabgeordneten. „Die Gewerkschaften im DGB sowie DBB kritisieren scharf die Art und Weise des Einbringens dieser erheblichen Änderungen im Disziplinarrecht … im sogenannten Omnibusverfahren (Huckepackgesetz). Eine intensive Vorbereitung dieser Änderungen mit Beteiligung von Verwaltung wie auch von Gewerkschaften gemäß § 130 Landesbeamtengesetz war nicht erfolgt.“ „Parteiische und voreingenommene Dienstvorgesetzte können per Verfügung das bestehende besondere Dienst- und Treueverhältnis beenden bzw. erheblich in den Status eingreifen (Zurückstufung). Dieses ist bisher einem unabhängigen Gericht … vorbehalten.“ „Wichtig ist es uns, darauf hinzuweisen, dass diese Änderungen alle Beamtinnen und Beamten, unabhängig von der Art des disziplinarrechtlich relevanten Vorwurfs, betreffen… . Hiermit wird letztlich eine Ausweitung der Disziplinarbefugnisse der Dienstvorgesetzten vorgenommen.“

Der DGB hatte seine 2022 schon sehr grundsätzliche (weiterhin auf der DGB-Website abrufbare) Kritik an dem Gesetzesvorhaben um eine solche an den neuen Add-ons und dem dafür gewählten parlamentarischen Verfahren ergänzt.  Auch in einer DGB-Presseerklärung am 24.04.2024 werden die genannten Kritikpunkte hervorgehoben. „Wenn der DGB zwar formal aufgefordert wird, eine Stellungnahme abzugeben, dann aber weder Zeit noch Raum dafür ist, sich mit unseren Positionen auseinanderzusetzen, verkommt parlamentarische Partizipation zum Feigenblatt.“ Wohin die Kritik zielte, hatte die DGB-Stellungnahme vom 28.03.2024 unter anderem so formuliert (und dabei den Regierungsparteien die Grundsätze des Beamtentums und möglichen Folgen ihres Vorhabens um die Ohren gehauen): „Möchte man die Disziplinarverfahren beschleunigen, dürfen … zu diesem Zwecke nicht rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden. Ein schnelleres Verfahren darf nicht auf Kosten elementarer Rechte der Betroffenen gehen.“ „Schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen, wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, müssen weiterhin den Verwaltungsgerichten vorbehalten sein.“ Beamte und Beamtinnen sind „auch nicht finanziell im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Bei Verlust des Dienstverhältnisses unterliegen sie den Bestimmungen zur sozialen Grundsicherung. Es gehört zur Fürsorge des Dienstherrn, dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis nicht per Disziplinarverfügung zu beenden.“ Es sei „unabdingbar, dass Beamtinnen und Beamte nicht parteiisch oder nach subjektiv voreingenommen Erwägungen des Vorgesetzten aus dem Amt entfernt werden können, denn damit entfiele die Grundlage ihrer Unabhängigkeit … Der präventive Richtervorbehalt ist der seit Jahrzehnten praktizierte Weg, um Beamten ein Höchstmaß an Rechtsschutz, Fairness sowie Waffengleichheit [!] zwischen ihnen und ihrem Dienstherrn zu gewährleisten.“ Ähnliche Kritik hatte die GdP schon am 04.04.2024 geäußert. Eine Abgeordnete der LINKEN warnte dann laut Bericht in der jungen Welt vom 25.04.2024 in der Debatte ausdrücklich davor, „dass so jeder Dienstherr – also auch Landräte und Bürgermeister beispielsweise der AfD – ermächtigt würden, wegen jeder Art von Dienstvergehen und nicht bloß bei »Extremismusverdacht« Menschen direkt aus dem Dienst zu entlassen.

Zu der Thematik erschien ein Leserbrief in der Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) 13.04.2024 und ein Interview in der jungen Welt vom 18.04.2024 mit dem Betreiber dieser Website mit Leserbrief (pdf der Printausgabe ohne den Online-Leserbrief). Ausführlich berichtet die Kontext Wochenzeitung 01.05.2024, nachgedruckt in der Hamburger Lehrerzeitung hlz 05-2024 der GEW (komplette Ausgabe) - ausführlicher Themen-Artikel in der jungen Welt 08.06.2024 (pdf - pdf des Ausgangstexts) - Beitrag von Michael Csaszkóczy in KONKRET 07-24 - Dossier auf labournet.de

 

Was war vorausgegangen? Das Recherche-Netzwerk Correctiv (laut Wikipedia von diversen Unternehmens-Stiftungen und auch der öffentlichen Hand finanziert) hatte Anfang 2024 eine Zusammenkunft von „hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und finanzstarken Unternehmern“ im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam bekanntgemacht, bei dem „nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“ erörtert wurde. Danach gingen weitaus mehr Menschen als bei früheren Anti-AfD-Protesten in vielen Städten in berechtigter Empörung auf die Straße. Von Anfang an versuchten - örtlich mit unterschiedlichem Erfolg - die in der Bundesregierung vertretenen „Ampel-Parteien“ SPD, FDP und GRÜNE und auch die im Bundestag in der Oppositionsrolle agierende CDU/CSU, sich an die Spitze solcher Proteste zu setzen, ihre Agenda, Zusammensetzung und Aussagen zu bestimmen und vor allem das aktuelle Regierungshandeln ausgeblendet zu bekommen. Chefs großer Firmen wie Reinhold Würth sehen sich „im Kampf gegen rechts“, sprechen sich gegen „Rechtspopulisten und –extremisten“ und explizit gegen die AfD aus, wie z.B. das Schwäbische Tagblatt am 20.03.2024 berichtet, doch eine Verschiebung der Stoßrichtung wird von ganz oben forciert. „Schulterschluss gegen Verfassungsfeinde“ überschrieb die Stuttgarter Zeitung vom 27.02.2024 ihren Bericht, wie im Beisein des Bundespräsidenten und der Chefs großer Industrieunternehmen „ein Bündnis gegen radikale und extremistische Kräfte“ verkündet wurde.

 

In diesem Mainstream-Wind (scheinbar) „Alle gegen rechts“ haben die Regierungsparteien in Brandenburg – SPD, CDU, GRÜNE – zum großen Schlag ausgeholt, um ihre zwei Jahre alten Pläne eines „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern“ in drastisch verschärfter Form nun endlich durchzuziehen.

Wohin die Reise hin gehen soll, verkündet eine Presseerklärung der Regierungsparteien Brandenburgs SPD, CDU und GRÜNE vom 05.03.2024. Einen eigenen Bericht darüber veröffentlicht auf seiner Homepage der Neuenhagener SPD-Abgeordnete Jörg Vogelsänger (ehemaliger brandenburgischer Landwirtschaftsminister). Eine eigene Presseerklärung veröffentlichte auch die GRÜNEN-Fraktion. Die Potsdamer GRÜNEN-Abgeordnete Marie Schäffer teilt auf ihrer Abgeordneten-Website (wohl mit einem gewissen Stolz?) mit: „Die extremistische Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nimmt immer weiter zu, insbesondere [!] von rechter Seite. So wurde über wichtige Veränderungen beim Verfassungsschutzgesetz  diskutiert, um einer Unterwanderung unserer demokratischen Strukturen entgegenzuwirken. Durch den Verfassungstreue-Check soll verhindert werden, dass Staatsfeinde im Staatsdienst eingestellt werden. Durch eine Verschärfung des Disziplinarrechts können Extremist*innen schneller aus dem Dienst entfernt werden. Gleichzeitig bleiben die Bürger*innenrechte gewahrt, da die sicherheitsbehördlichen Eingriffe einer kontinuierlichen Kontrolle unterliegen.“

Tagesschau vom 08.03.2024 „Mehr als 4.000 Extremisten sind den Brandenburger Behörden bekannt, darunter Reichsbürger, Islamisten und Linksextremisten. Die größte Gruppe ist laut Verfassungsschutz die der Rechtsextremisten mit mehr als 2.000.“ Am 08.03.2024 war von den Regierungsparteien auch noch ein Änderungsentwurf zum brandenburgischen „Verfassungsschutz“-Gesetz nachgereicht worden.

 

Es wird kaum noch ein Hehl daraus gemacht und niemand sollte sich von anlassbezogener Rhetorik täuschen lassen: Der Feind steht - wie schon beim „Radikalenerlass“ von 1972 – für die Herrschenden und ihren Inlandsgeheimdienst immer links. Hier wird wieder ein Instrumentarium geschmiedet, das sich – wie damals - um Grundnormen des Arbeitsrechts einen Dreck schert, alle Aufarbeitungen und internationalen Verurteilungen und Abmahnungen ignoriert, und schneller, als wir schauen können, gegen ganz andere richten wird als die, gegen die heute die Menschen auf die Straße gehen.

Die Redaktion berufsverbote.de hat eine Zusammenfassung und Analyse des Gesetzesvorhabens erstellt.

Der Journalist Sebastian Friedrich nennt auf Facebook 06.03.2024 (pdf) „fünf Gründe, warum das [Brandenburger Gesetzesvorhaben] keine gute Nachricht ist.“ - Bericht in Neues Deutschland 05.03.2024 - Dossier auf Labournet 22.03.2024 - uz 29.03.2024 („Ein solch weitgehender Gesinnungs-TÜV lässt selbst die bayrischen Innenbehörden blass werden“)

 

 

Weitere Berichte und Kommentare: dpa-Meldung zur Pressekonferenz – die überregionale Bedeutung unterstreichend - im Münchner Merkur 05.03.2024, auf ZEIT online, Stern.de, Nordkurier und in anderen Medien - Eigenberichte von Tagesspiegel - Märkische Allgemeine - rbb24 Inforadio widmet in seiner Sendung „Spreepolitik“ vom 08.03.2024 (ab Minute 17.17): dem Thema 13 Minuten Sendezeit. Über die erste Lesung des „Verfassungsschutzgesetz“-Entwurfs am 21.03.2024 berichten die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) (bzw. der Berliner Tagegsspiegel). Erstaunlich: Die LINKE-Fraktion erklärte, sie habe „Vertrauen in den Brandenburger Verfassungsschutz“, dieser sei „nicht der Bundesverfassungsschutz“, daher sei „die Linke bereit, über das Gesetz zu debattieren“.

Nur als Beispiel, wie aktuell von Politik, Polizei, Geheimdiensten und bestimmten Medien eine angebliche Bedrohung durch „Linksextremisten“ orchestriert wird: Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) 19.03.2024

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Stuttgart 08.04.2024: „Verfassungstreuechecks“ auch in Baden-Württemberg“ ?

Einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Landtag will laut Aufmacher der Stuttgarter Zeitung am 08.04.2024 „Verfassungschecks für Polizisten“. „Regelabfrage beim Verfassungsschutz“, „verdachtsunabhängiges Prüfverfahren“, „Verfassungstreuecheck“ (aktuell aus Brandenburg bekannt) sind die Stichworte. Der CDU-Innenminister nimmt die Polizei in Schutz. „Erinnerungen an den Radikalenerlass“ beschwört der Kommentar auf Seite 3. Was wird da wohl als gemeinsamer Nenner der Koalitionsparteien und entsprechend orchestrierender Geheimdienste und Medien herauskommen? - 2013 hatte Hildenbrand (damals Vorsitzender des GRÜNEN-Landesverband) sich noch vehement gegen eine solche Praxis ausgesprochen, wie die kontext Wochenzeitung am 18.12.2013 berichtete. (Dem Artikel ist zu entnehmen, dass ein Fragebogen wie in Bayern bei der baden-württembergischen Polizei schon seit damals in Verwendung ist.) - ausführlicher Themen-Artikel in der jungen Welt 08.06.2024 (pdf - pdf des Ausgangstexts) - Stellungnahme der VVN-BdA Baden-Württemberg

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Ausstellung „Vergessene Geschichte“ wieder im Einsatz

--> Zur Sonderseite mit aktuellen Ausstellungsterminen und Beschreibung der Ausstellung

 

Die in Niedersachsen entwickelte Ausstellung „Vergessene“ Geschichte - Berufsverbote, Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland kann (nach längerer Corona-Zwangspause) wieder für Ausstellungen bestellt werden. Als Begleitmaterial gibt es eine Ausstellungsbroschüre, die separat im Buchhandel und über broschuere(AT)berufsverbote.de für € 3,- erhältlich ist, ISBN: 978-3-930726-25-7, sowie das Plakat mit der Titeltafel.

 

Am 22.05.2024 wurde die Ausstellung im Rathaus Bonn-Beuel (Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn) gezeigt. Eröffnet wurde sie im Rahmen des „Demokratischen Ratschlags“ durch die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik und Rolf Haßelkus vom Vorstand des GEW-Stadtverbands Bonn (Text des Referats). Sie sollte dann eigentlich 14 Tage gezeigt werden, wurde aber nach Intervention eines wegen Nähe zum Wahltermin des EU-Parlaments „besorgten Bürgers“ von der Stadt nach wenigen Tagen abgebaut. Zu dieser Intervention und seiner Ablehnung der Ausstellung bekennt sich in dem konservativ ausgerichteten Monatsmagazin Cicero Juni 2024 der Bonner Rechtsanwalt Dr. Gernot Fritz, bis 1999 Ministerialdirektor und stellvertretender Chef des Bundespräsidialamtes - damals unter Bundespräsident Roman Herzog).

 

Auf der Seite mit der Übersicht der bisherigen örtlichen Ausstellungen und Begleitveranstaltungen wird deutlich, welche Resonanz sie findet und welche Diskussionen damit bereits angestoßen wurden.

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Zeitzeug/inn/en des „Radikalenerlasses“ aus West-Berlin für Forschungsprojekt gesucht

„Radikalenerlass“ und „Berufsverbote“ in den 1970er-/980er-Jahren in West-Berlin: Zeitzeuginnen und -zeugen für Interviews gesucht.

Waren Sie selbst oder Ihnen nahe stehende Menschen aufgrund des sogenannten Radikalenerlasses in West-Berlin von Disziplinierungen bis hin zum Berufsverbot bedroht oder betroffen? Dann sind Sie richtig für ein Forschungsprojekt … Ausschreibungstext (Erziehung und Wissenschaft, Zeitschrift der GEW, Heft 04-2024, S. 47)

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25.03.2024: Meinungsforscher finden Brisantes zum Geheimdienst – und kaum jemand berichtet …

Die Bewertung der Arbeit des „Verfassungsschutzes“ in Deutschland ist umstritten. Eine Umfrage des Unternehmens Insa hat gezeigt, dass lediglich 37 Prozent der Befragten die Arbeit des „Verfassungsschutzes“ als sehr oder eher gut einschätzen, während 41 Prozent sie als sehr oder eher schlecht bewerten. Die Überraschung steckt in Details der Umfrage und ihrer Rezeption. weiterlesen - Ein Kommentar dazu auf dem gleichen Portal. der direkte Bezüge zur Berufsverbotspolitik in Vergangenheit und Gegenwart herstellt und daran erinnert, dass ein Viertel der Mitglieder eines Zirkels, in dem Beteiligte der „NSU“-Mordanschlagsserie sich „betreut“ „radikalisierten“, sogenannte „V-Leute“ dieses Inlandsgeheimdiensts gewesen seien. Der jetzt der Politik die Vorgaben liefert, wen sie für „Extremisten“ und „Verfassungsfeinde“ zu erklären habe …

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Bremen 15.03.2024: Krankenpflegerin nach 50 Jahren „freigestellt“ wegen Kundgebungs-Anmeldung

Über das aktuelle Vorgehen gegen eine engagierte Betriebsratskollegin an einem Bremer Klinikum – „Berufsverbote wie in den 70ern lassen grüßen“ – und diverse Varianten des union busting berichtet das Portal arbeitsunrecht.de

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Hamburg 20.02.2024: Ilse Jacob verstorben

Unsere Mitstreiterin Ilse Jacob ist im Alter von 81 Jahren verstorben. Nachruf der Gedenkstätten Hamburg  Ihre Eltern Katharina und Franz Jacob waren im kommunistischen Widerstand gegen die Nazis aktiv. Ihr Vater war im Juli 1944 als Mitglied der operativen Leitung der KPD (die Verbindung zu den Verschwörern des 20. Juli 1944 hielt) verhaftet und im September 1944 hingerichtet worden. Ilse sollte Anfang 1972 aus dem Schuldienst entlassen werden, wobei ausdrücklich ihre Teilnahme an einem VVN-Bundeskongress und die Unterzeichnung eines Aufrufs gegen eine NPD-Kundgebung (1969) unter den „Begründungen“ auftauchten. Es gab in diesem Fall einen solchen bundesweiten Aufschrei des Protests – auch des damaligen GEW-Vorsitzenden Erich Frister (1927-2005), der in anderen Fällen Berufsverbote und Unvereinbarkeitsbeschlüsse befürwortete -, dass die Schulbehörde zurück ruderte. Wir danken Ilse für ihre jahrelange Unterstützung unserer Arbeit gegen die Berufsverbote.

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Berlin 14.02.2024: VVN-BdA zum Maßnahmenpaket „gegen Rechtsextremismus“ von Innenministerin Faeser

Zu dem Papier „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen - Instrumente der wehrhaften Demokratie stärken“ des von Nancy Faeser (SPD) geleiteten Bundesinnenministeriums – insbesondere dessen Teil 7 „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ – erklärt die Bundesvereinigung der VVN-BdA:

„‚Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen’ erinnert ohne inhaltliche Definition stark an die Berufsverbote der 1970er Jahre, von denen auch etliche unserer Mitglieder betroffen waren, die z. T. bis heute um Rehabilitierung und Entschädigung kämpfen. Millionen kritischer junger Menschen fielen damals in die Beobachtung, Tausende wurden zu ‚Anhörungen’ geladen, die über ihre berufliche Zukunft entschieden.“ - Wortlaut der vollständigen Stellungnahme

Zu diesem Thema schreibt die Journalistin Claudia Wangerin im Portal telepolis, 15.02.2024. Es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken, über die beispielsweise das Portal web.de am 04.04.2024 berichtet.

Nebenbei kommt in dieser Diskussion zur Sprache, dass laut dem 2020 erstatteten Gutachten 6-3000-080/20 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags in Baden-Württemberg schon heute eine behördliche Verfügung genügt, um Beamte aus dem Dienst zu entfernen.

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Paris 07.02.2024: Alfred Grosser verstorben

Der deutsch-französische Politikwissenschaftler und Publizist Alfred Grosser ist im Alter von 99 Jahren verstorben. Wir erinnern uns aus diesem Anlass mit Dankbarkeit, dass er sich stets gegen die Berufsverbote ausgesprochen und auch ganz konkret für einige Betroffene eingesetzt hat, zum Beispiel Hans Roth, dessen Schicksal auf dieser Website ausführlich dokumentiert ist. Dazu gehört die Korrespondenz zu einem - was in diesem Fall schwer wiegt und viel aussagt! - unbeantwortet gebliebenen Brief Grossers vom 06.09.2015 an den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (geb. 1951) .

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Frankfurt/M 31.01.2024: Wegen Demo-Teilnahme kriminalisiert „de facto ein Berufsverbot“

Spendenaufruf für Luca

„Dieses Berufsverbote richtet sich gegen uns alle“ - Solikomitee #LasstLucaLehren - Solidaritätsresolution der Landesdelegiertenversammlung der GEW Hessen - Bericht in der bayerischen GEW-Mitgliederzeitschrift DDS 12/2023 (S.8 – komplette Ausgabe) und in der Hamburger Lehrerzeitung hlz 05-2024 (komplette Ausgabe)

 

Regionalradio SWR4 am 31.01.2024: „Auf einer 1.-Mai-Demonstration vor knapp drei Jahren soll Luca S. gezielt einen sogenannten Rauchtopf auf Polizisten geworfen haben. Wegen tätlichen Angriffs und Landfriedensbruchs wurde er damals vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und galt somit als vorbestraft. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger von Luca S. gingen nach dem Urteil in Berufung. Das Frankfurter Landgericht bestätigte am Mittwoch allerdings nicht nur das Urteil des Amtsgerichts, sondern verschärfte es mit der siebenmonatigen Bewährungsstrafe noch. So ist es sehr unwahrscheinlich geworden, dass Luca S. noch Lehrer werden kann. Der 27-Jährige hat nach der Entscheidung angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren und in Revision zu gehen.“

Zu den vielen Merkwürdigkeiten gehört vor allem, dass der nachträglich behauptete „tätliche Angriff“ vom Beweismaterial nicht gestützt wird. Es gab keinen verletzten Polizisten – nur einen am Boden liegenden Demonstranten, dem der nicht vermummte Luca zu helfen versuchte. Die für 27.09.2023 anberaumte Gerichtsverhandlung wurde vom Gericht kurzfristig verschoben. Für die am 31.01.2024 schließlich stattfindende Verhandlung (unmittelbar vor dem Gerichtsverfahren gegen einen sogenannten „Reichsbürger“). wurde ein Raum gewählt, wo nur 17 Zuhörer/innen anwesend sein konnten. Der Bericht im Lokalteil der FAZ vom 02.02.2024 macht deutlich, dass es in dem Prozess von vornherein nur um ein deutlich höheres Strafmaß für den selbstbewusst auftretenden jungen Lehrer gehen sollte: „Selbstgerechter Auftritt – höhere Strafe“ – für etwas, das er erklärtermaßen nie getan hat und das auch nicht bewiesen ist: „Alles, was Sie gesagt haben, ist irrelevant“.

Prozessberichte in der jungen Welt 03.02.2024 und uz 09.01.2024 („Sieben Monate fürs Demonstrieren“) - Interview mit Jan Schalauske (LINKE): „Das Urteil kommt einem Berufsverbot gleich“.

Bereits am 27.09.2023 hatte vor dem Gericht eine Solidaritätskundgebung stattgefunden. (Bericht im uz-Blog 27.09.2023 - in der uz-Printausgabe 06.10.2023 - uz 29.09.2023). Auch für den 31.01.2024 war zu einer ähnlich großen Kundgebung mobilisiert worden (uz-Blog 26.01.2024).


Luca hat Lehramt für Haupt- und Realschule studiert, ist GEW-Mitglied und war mehrere Jahre während seines Studiums in der DGB-Jugend Frankfurt und der SDAJ aktiv. „Ich bin unschuldig und erwarte Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Sonst habe ich de facto ein Berufsverbot als Lehrer. Ich befürchte, der Staatsanwalt wird bei seiner – wie ich finde – Lüge bleiben.“ Interview mit Luca in der jungen Welt 19.09.2023 - Pressemitteilung 13.09.2023 auf frankfurter-info.org - UZ-Blog 15.09.2023 - Interview in der UZ vom 22.09.2023 - Petition

Breit und eindrucksvoll war die Unterstützung für Luca bei beiden Kundgebungen: Seine Gewerkschaft GEW steht voll hinter ihm, ebenso das Kollegium und der Personalrat der Schule, in der er lehrt (und in den er inzwischen gewählt wurde). Auch die Schüler/innen, die er unterrichtet, setzen sich öffentlich für ihren Lehrer ein. Das ist das Absurde: er darf und soll als „Hilfskraft“ an der Schule unterrichten, weil und solange er dort dringend gebraucht wird, wird dafür sehr gelobt – aber seine formale Lehrerausbildung darf er nicht durchlaufen und abschließen.

 

Gruppenbild der Kundgebungsteilnehmer/innen am 27.09.2023 (Ausschnitt; Quelle: uz). Auch mehrere „alte“ Berufsverbots-Betroffene aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren angereist - darunter der Betreiber dieser Website, der ein Solidaritätsschreiben von Silvia Gingold verlas. Weitere Fotos: Luca - Transpi 1 -Transpi 2 - Transpi 3 - ehemalige Betroffene - Gruppenbild

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Freiburg 23.01.2024: Innenministerium BW gegen Gemeinderats-Beschlüsse – Stadtspitze weicht zurück

28.02.2024:„Betroffene kämpfen weiter für Entschädigung“ im Staatsanzeiger Baden-Württemberg

22.02.2024: Vier Fraktionen des Freiburger Gemeinderats schreiben einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann
09.02.2024: Die Initiative der Betroffenen schreibt erneut einen Brief an die Landtagspräsidentin und fordert sie auf, im Landtag eine Präsentation des Buches über das Heidelberger Forschungsprojekt zu ermöglichen, das vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium finanziert wurde.

 

Haben Beschlüsse von Gemeinderäten, die dem CDU-Innenminister Baden-Württembergs Thomas Strobl nicht passen, nichts zu bedeuten? Als der Gemeinderat von Konstanz – ebenso wie die von Heidelberg, Tübingen und Mannheim (dort auch im städtischen Amtsblatt abgedruckt) – die Landesregierung und den Landtag aufforderte, ihrem Umgang mit den früheren Berufsverbotsbetroffenen zu überdenken, wurde er vom Innenministerium in einem offensichlich bestellten Schreiben vom 15.01.2024 zurechtgewiesen: hier fehle ein „spezifischer Ortsbezug“ und ein Gemeinderat habe kein „allgemeinpolitisches Mandat“. Das nahm die Spitze der Freiburger Stadtverwaltung zum Anlass, die dort noch in der Beratung befindliche Beschlussvorlage kurzerhand von der Tagesordnung eines Ausschusses und des Gemeinderats abzusetzen. Gegen diese Brüskierung der Betroffenen und Entmündigung des Gemeinderats, die auch ein Schlag ins Gesicht der auf den Straßen demonstrierenden Demokratiebewegung sei, nahmen die Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg und die Fraktion „Eine Stadt für alle“ im Freiburger Gemeinderat unmissverständlich Stellung. - Berichte bei Radio Dreyeckland am 22.01.2024 und am 01.02.2024, in der Badischen Zeitung 25.01.2024 und in der uz 09.02.2024.

 

„Kommunen machen Druck“, hatte die Kontext Wochenzeitung 668 am 17.01.2024 über dem Stand dieser Bemühungen berichtet. Vorher hatte die Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin vom 06.12.2023 auf die in bisher fünf Städten des Landes von den Gemeinderäten gefassten Beschlüsse verwiesen, „in denen Regierung und Landtag aufgefordert werden, den Forderungen der Betroffenen nach Aufarbeitung, Entschuldigung und Rehabilitierung nachzukommen sowie einen Entschädigungsfonds einzurichten.“ Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie der Universität Heidelberg und das Gespräch am 08.02.2023 zwischen Ministerpräsident Kretschmann und 19 Betroffenen habe „zu keinerlei Aktivität der Landesregierung“ geführt. Die Landtagspräsidentin und der Landtag werden gebeten, „ihren Einfluss auf Regierung und Ministerpräsident geltend zu machen und uns zu unterstützen.“ „Wir Betroffene haben keine Zeit zu verlieren.“ In ihrer Antwort vom 20.12.2023 verwies die Landtagspräsidentin Muhterem Aras auf das Heidelberger Buch, das für das „äußerst wichtige Thema“ „von großer Bedeutung“ sei, und die „bedeutsam[en] und wichtig[en]“ Gemeinderatsbeschlüsse. Das Schreiben sei an alle Landtagsfraktionen weitergeleitet worden, doch sie selbst müsse in ihrer Amtsführung neutral bleiben und könne „weitergehende Maßnahmen … in eigener Zuständigkeit“ nicht treffen.

Über die Gemeinderats-Beschlüsse und entsprechenden Bemühungen hinformieren auch das Kommunalinfo Mannheim 12.12.2023 (auch abgedruckt auf seemoz 19.12.2023), die junge Welt 11.12.2023, die Rhein-Neckar-Zeitung 19.12.2023 und die uz vom 26.01.2024. (Nur eine sehr verkürzte, nur auf einer telefonischen Auskunft beruhende Version der Antwort der Landtagspräsidentin brachte die RNZ am 22.12.2023.)

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VGH Hessen 28.12.2023: Wenn Silvia Gingold die VVN-BdA „aufwertet“, wird sie zu Recht bespitzelt

Wie hier auf dieser Website dokumentiert, hat Silvia Gingold jahrelang gegen den hessischen „Verfassungsschutz“ auf Unterlassung ihrer fortgesetzten Bespitzelung und Vernichtung der diesbezüglichen Akten geklagt. Die wesentliche Vorhaltung: dadurch, dass sie aus den Memoiren ihres Vaters – des bekannten jüdischen Widerstandskämpfers Peter Gingold – auf Veranstaltungen der VVN-BdA vorliest, werde diese „linksextremistische“ Organisation „aufgewertet“. Am 28.12.2023 - nach sechs Jahren! - wurde nun der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof endgültig abgelehnt (Ablehnungsbescheid). Dagegen hat Silvias Anwalt am 29.01.2024 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, wie die Hessenschau am 05.02.2024 berichtet. Presseerklärung der VVN-BdA Hessen (auf dem uz-Blog)

Nach einem kurzen Bericht über das Urteil in der jungen Welt vom 31.01.2024 kommt Silvia in der jW vom 01.02.2024 in einem Interview zu Wort: „Zum Teil handele es sich um Informationen aus persönlichen Gesprächen. Bespitzelung erfolgte aus meinem Umfeld heraus.“ Über ihren juristischen Kampf gegen die Bespitzelung und „Zwei Leben gegen den Faschismus“ in der Familie Gingold berichten Regionalausgaben der Frankfurter Rundschau am 02.02.2024.

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Hannover 07.12.2023: „Wann, wenn nicht jetzt“ – Offener Brief an niedersächsische SPD- und GRÜNEN-Landtagsabgeordnete

Die Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote erinnert in einem Offenen Brief (abgedruckt in der GEW-Mitgliederzeitung E&W Niedersachsen Januar 2024) an die bereits verstorbenen Betroffenen des „Radikalenerlasses“ und schreibt: „Am 28. Januar 2023 haben wir … 19 Petitionen übergeben. Seit zehn Monaten warten wir jetzt auf eine Reaktion. Und schon zu lange werden vom sog. Radikalenerlass Betroffene mit Worten hingehalten  …

Es ist an der Zeit, endlich dieses „unrühmliche Kapitel in der Geschichte Niedersachsens(Niedersächsischer Landtag 2016) abzuschließen. Es ist an der Zeit, die Betroffenen für die erlittenen und andauernden Nachteile durch das Berufsverbot angemessen zu entschädigen.

Wann, wenn nicht jetzt, unter den Bedingungen einer rot-grünen Koalition, kann ein Runder Tisch mit Vertreter*innen von Regierung, Parlament, Gewerkschaften und Betroffenen diese Frage abschließend bearbeiten.“

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Mannheim 24.10.2023: Gemeinderat fordert „Entschädigungsfonds“

Auch der Gemeinderat von Mannheim „fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der Betroffenen nach Aufarbeitung, Entschuldigung sowie Rehabilitierung nachzukommen und einen Entschädigungsfonds einzurichten, um insbesondere in Fällen von Altersarmut und drastischen Pensions- bzw. Rentenkürzungen die entstandenen Verluste auszugleichen“. Mit den Stimmen der GRÜNEN, der SPD und der Fraktion LI.PAR.Tie [DIE LINKE, Die PARTEI, Tierschutzpartei], die den Antrag A273/2023 eingebracht hatte, wurde dies in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt abgedruckt.

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Stade 18.10.2023: „Radikalenerlass in Niedersachsen 1972-1990 - demokratischer Rechtsstaat in Gefahr?“

Im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Stade referierte der Historiker Wilfried Knauer beim örtlichen Geschichts- und Heimatverein vor 90 Personen zum Thema „Der Radikalenerlass in Niedersachsen 1972 bis 1990 - der demokratische Rechtsstaat in Gefahr?“. Knauer war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Aufarbeitung der niedersächsischen Praxis für den Landtag beteiligt. Über die Veranstaltung, in der Schicksal des Lehrers Matthias Wietzer eine wichtige Rolle spielte, berichtete das Stader Tageblatt am 19.10.2023.

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Stuttgart 02.10.2023: Kundgebung der Betroffenen zum 50. Jahrestag des „Schiess-Erlasses“

Am 02.10.1973 trat der „Schiess-Erlass“ in Kraft, die baden-württembergische Variante des „Radikalenerlasses“, benannt nach dem damaligen CDU-Innenminister Karl Schiess (1914-1999), einem Politiker mit zweifellos „mustergültiger“ Karriere. (Darüber berichtete der Konstanzer Südkurier am 15.09.2023. Nicht umsonst trug Schiess am Bodensee den Spitznamen „Hakenkreuz-Karle“.) Aus Anlass des 50. Jahrestags versammelten sich Betroffene am 2. Oktober 2023 auf dem Stuttgarter Schlossplatz (vor dem Herzog-Christoph-Denkmal) und erinnerten an den Erlass und seine Folgen. - Pressemitteilung - Bericht zum Anlass im Staatsanzeiger Baden-Württemberg 22.09.2023 (pdf mit dem vollständigen Text) mit einem Foto von Karl Schiess, flankiert von zwei charmanten Herren.